Nach Aussage der Gutachter funktionieren Kommunikation und Partizipation zwischen Betreibern und Kommunen auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung im Wesentlichen gut. Im Detail und in Einzelfällen gebe es aber auch weiterhin Probleme. So seien die Verbraucher-Informationen zu den Strahlungswerten fuer Handys und die Information der Kommunen über den Sendebeginn noch verbesserungsbedürftig. Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement betonte, dass die Standortdatenbank und das Internetportal seines Hauses www.mobilfunk-information.de wichtige Information über Grenzwerte und Strahlung beim Mobilfunk bereit stelle. Nach wie vor unbefriedigend sind die Verbraucherinformationen zu den Strahlungswerten von Mobiltelefonen.
Trittin wies darauf hin, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Mobiltelefons an dem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfohlenen SAR--Wert von 0,6 Watt/kg orientieren können. Solche Handys werden bereits angeboten. Die Betreiber haben hier zugesagt, das Verkaufspersonal in ihren Vertriebsgeschäften besser zu schulen. Das BfS bietet im Internet eine Übersicht zu aktuell am Markt befindlichen Mobiltelefonen, die diesen SAR-Wert einhalten, an.