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Jugendschutz

Alkohol-Mix-Hersteller umgehen Alcopop-Steuer

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Statt Jugendliche besser vor dem Griff zum Alkohol zu schützen, hat die dazu vor einem halben Jahr eingeführte Sondersteuer auf Alcopos nach Stichproben der Verbraucherzentrale Brandenburg eher das Gegenteil bewirkt. Nach Beobachtungen der Verbraucherschützer umgehen Hersteller das Gesetz und weichen damit den bestehenden Jugendschutz auf. Die Verbraucherschützer forderten deshalb eine Ausdehnung der Steuer auf wein- und bierhaltige Getränke.


Alcopops, die süßen "Seligmacher" im bunten Gewand, wurden zum 1. Juli letzten Jahres mit einer Sondersteuer belegt, die insbesondere Kindern und Jugendlichen den Griff zum Alkohol erschweren sollte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg überprüfte Mitte Februar 2005 beispielhaft das Angebot im Großraum Potsdam, um die Auswirkungen der Neuregelung zu untersuchen.

"Da von den vormals angekündigten Preiserhöhungen um rund 0,84 Euro pro Flasche kaum etwas zu spüren ist und die Preise weiterhin zwischen 0,59 und 1,29 Euro bleiben, verfehlt das Gesetz offenbar seinen Zweck", stellt Alexander Bredereck, Geschäftsführender Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg, ernüchtert fest. Tatsächlich umgingen viele Hersteller die Sondersteuer, indem sie die Spirituosenzusätze weglassen und statt dessen Wein oder Bier als Grundlage ihrer zum Beispiel "aromatisierten weinhaltigen Cocktails" wählen.

"Der Alkoholgehalt und der Schaden für Jugendliche wird so nicht gemindert," wirft der Verbraucherschützer den Herstellern vor und weist sogar auf eine Verschlechterung hin: "Dadurch sind diese Getränke laut Jugendschutzgesetz sogar für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt!" In der Folge entfällt der Warnhinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in gleicher Größe wie der Getränkename auf dem Frontetikett der Flaschen. Um die Verwirrung noch zu steigern, bleibe die Aufmachung der meisten Getränke sogar gleich, um weiterhin den Wiedererkennungsfaktor zu nutzen.

Sogar nicht mehr legale "Ladenhüter" fanden die Verbraucherschützer: Im einem Geschäft habe Mitte Februar 2005 eine Flasche "Bullit Mixed Red Wodka & Energy" mit einem Alkoholgehalt von 4,7 Volumenprozent nur 59 Cent gekostet. Von der Sondersteuer sei nichts zu merken gewesen, obwohl der Handel laut Gesetz seine alten Bestände nicht mehr verkaufen dürfe. Allerdings habe das Unternehmen umgehend auf eine Beschwerde reagiert und die Flaschen aus dem Sortiment genommen.

Nur ein Produkt habe alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt: "Smirnoff Ice" mit einem Alkoholgehalt von 3 Volumenprozent koste 1,99 Euro je Flasche. Durch den neuerdings reduzierten Gehalt an Alkohol muss auch nur die Hälfte der Sondersteuer abgeben werden. Als kleiner Teilerfolg könne gelten, dass einige Märkte die Mischgetränke ganz aus dem Sortiment genommen hätten.

Das Gesamtergebnis muss nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg jedoch aufrütteln. Die Praktiken mancher Hersteller zur Umgehung des Alcopop-Gesetzes führten die Bemühungen um den Jugendschutz ad absurdum.

Um konsequenter durchzugreifen, forderte Verbraucherschützer Bredereck den Gesetzgeber auf, die Einhaltung der Regelungen besser zu kontrollieren. Unpraktisch ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale, dass für die Kontrolle nicht etwa die Lebensmittel-Überwachung zuständig sei, sondern der Jugendschutz.

Zudem müsse das Gesetz unbedingt auch auf wein- und bierhaltige Mischgetränke ausgeweitet werden. An die Produzenten appelliert der Geschäftsführende Vorstand der Verbraucherzentrale, auf die Auslotung weiterer Gesetzeslücken zu verzichten.

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