Gegen Hunzinger wurde erst vor wenigen Wochen ein Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage beantragt. Dabei geht es um eine Zeugenaussage, die der PR-Manager im vergangenen Jahr vor dem FlowTex-Ausschuss zur so genannten Umfrageaffäre gemacht hatte. Das neue Verfahren bezieht sich auf eine weitere Vernehmung Hunzingers bei einer Ausschusssitzung am vergangenen Mittwoch.
Hunzinger hatte sich bei der Sitzung geweigert, die Namen von zwei Abgeordneten der SPD und der CDU preiszugeben, die ihm geheime Protokolle des Untersuchungsausschusses zugeleitet haben sollen. Zugleich sagte er aus, die Protokolle seien bei einer Durchsuchungsaktion im vergangenen Sommer in seiner Wohnung gewesen, aber von der Staatsanwaltschaft nicht beschlagnahmt worden. Die Sprecherin der Ermittlungsbehörde sagte auf ddp-Anfrage, es bestehe der Verdacht, dass Hunzingers Angaben "zum Verbleib der Protokolle" falsch sind.
Die Ermittler verdächtigen Hunzinger außerdem, sich abermals zu der dubiosen Umfrage falsch geäußert zu haben, die im Sommer 2004 den damaligen baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) zum Rücktritt gezwungen hatte. Die Umfrage zur Wirtschaftspolitik wurde nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwischen Döring und Hunzinger bei einem Treffen vereinbart und zum großen Teil von Hunzinger finanziert. Die Restkosten soll die FlowTex-Tochterfirma FlowWaste übernommen haben.