Die Europäische Union ist mit über 90 Prozent am weltweiten Vogelhandel beteiligt. Alljährlich werden rund 1 Million Wildvögel für den europäischen Markt importiert, wobei Deutschland der größte Importeur ist. Mit dem Vogelhandel ist unbeschreibliches Tierleid verbunden. Bereits beim Fang und Transport verenden unzählige Tiere an ihren Verletzungen oder vor Erschöpfung. Die anschließende, oftmals völlig artwidrige Haltung der Tiere im Zoofachhandel oder den Wohnzimmern der "Endverbraucher" ist häufig nur die Fortsetzung ihres Martyriums.
Erstmals bestehe laut Tierschutzbund nun die historische Chance, dieses Tierleid zu beenden. Aufgrund der hohen Importzahl komme der deutschen Bundesregierung dabei eine besonders verantwortungsvolle Rolle zu. Ein Verbot des Wildvogelhandels sei nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch aus Gründen des Artenschutzes und der Gesundheitsfürsorge zwingend notwendig. Der natürliche Bestand zahlreicher Vogelarten ist durch den Wildvogelhandel gefährdet. Dieser Problematik haben die rechtlichen Instrumente des europäischen Artenschutzes, wie die EU-Artenschutzverordnung, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder die EU-Vogelschutzrichtlinie nichts entgegenzusetzen.
Die in der Wildnis gefangenen Vögel können zudem Träger gefährlicher Krankheitserreger sein. Die WHO befürchtet insbesondere ein Übergreifen des Vogelgrippe-Virus auf den Menschen. Ihre Warnungen vor einer weltweit verheerenden Grippe-Epidemie mit möglicherweise Millionen Toten müssten ernst genommen werden, meint der Tierschutzbund. Eine Fortführung des Wildvogelhandels sei nicht verantwortbar, da dieser zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Krankheiten beitragen kann.