Mit der Neuregelung werden zudem die Vorschriften für die Vergütung von Vormündern und Betreuern zusammengefasst. Danach soll ein Betreuer zwischen 27 und 44 Euro je anzusetzender Stunde erhalten.
Die vom Bundesrat vorgesehene Einführung einer "gesetzlichen Vertretungsmacht" für Ehegatten ist in der jetzt verabschiedeten Fassung mit Blick auf die nicht auszuschließende Missbrauchsgefahr nicht vorgesehen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Ehepartner einer betreuten Person beispielsweise begrenzt über ein Girokonto bestimmen darf.
Die 1992 eingeführte "rechtliche Betreuung" hat die vorherige Vormundschaft entmündigter Personen abgelöst. Während damals in den alten Ländern etwa 250 000 solche Vormundschaften bestanden, waren Ende 2002 bereits für mehr als eine Million Menschen im gesamten Bundesgebiet ein Betreuer bestellt.
Die Neuregelung soll am 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung der Länderkammer, die sich voraussichtlich am 18. März mit der Vorlage befassen wird.