"Ein unbescholtener Bürger darf nicht bei allen möglichen Gelegenheiten automatisch registriert werden", sagte er. Der Datenschutzbeauftragte wehrte sich auch gegen den ausgeweiteten Einsatz von DNA-Analysen zur Strafverfolgung und verwies auf Erfahrungen aus den USA: "Dort ist das Verfahren weit verbreitet, so dass Straftäter verstärkt DNA-Spuren anderer Personen legen, um von sich abzulenken", sagte er.
Mit gutem Grund habe das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2000 und 2001 die Verfassungsmäßigkeit der DNA-Analyse zu Zwecken der Strafverfolgung nur in Hinblick auf die derzeitigen Voraussetzungen einer vorangegangenen "Straftat von erheblicher Bedeutung, einer Prognose weiterer schwerer Straftaten und einer richterlichen Anordnung" bejaht. Es habe besonders gefordert, dass diese Voraussetzungen auch nach den Umständen des Einzelfalls gegeben sein müssen und von der Richterin oder dem Richter genau zu prüfen sind.
"Eine Prognose schwerer Straftaten und eine richterliche Anordnung müssen im Hinblick auf diese Rechtsprechung und den schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den die DNA-Analyse darstellt, auch zukünftig Voraussetzung einer derartigen Maßnahme bleiben", fordert der Datenschutzbeauftragte.
Schaar lehnt auch die von der rot-grünen Bundesregierung geplante Kontoabfrage zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung in der vorgesehenen Form ab. "So wie das Verfahren jetzt ausgestaltet ist, habe ich verfassungsrechtliche Zweifel. Es ist erstens nicht klar, welche Behörden zugreifen dürfen. Es ist zweitens nicht klar, für welche Zwecke diese Daten verwendet werden dürfen. Und es ist drittens nicht gewährleistet, dass die Betroffenen von einer solchen Abfrage erfahren." Auch der Bund der Steuerzahler hatte sich zu dem Plan kritisch geäußert.