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Steuerverfahren

Kinderschutzbund für Familiensplitting wie in Frankreich

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Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) spricht sich für die Einführung eines Familiensplittings wie in Frankreich aus. Bei dem in Frankreich geltenden Steuerverfahren werden alle Einkünfte einer Familie zusammengezählt und durch die Zahl der Kinder geteilt. Davon profitieren insbesondere Eltern mit vielen Kindern. Nach Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion höre sich ein Familiensplitting zwar gut an, sei aber sozial ungerecht. Es begünstige Spitzenverdiener.


DKSB-Geschäftsführerin Gabriele Wichert sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", der Kinderschutzbund halte eine weitergehende Entlastung der Familien über das Steuersystem für notwendig. Das französische Modell des Familiensplittings könne dabei durchaus eine geeignete Alternative zum deutschen Ehegattensplitting darstellen. "Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Politiker prüfen, ob das Modell aus Frankreich auf Deutschland übertragen werden kann", sagte Wichert. Für das Familiensplitting hatte sich im Januar bereits Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) ausgesprochen.

SPD: nachteilig - "es sei denn sie haben ein Spitzeneinkommen"

Nach Darstellung der SPD-Bundestagsfraktion benachteiligt das Steuermodell "entgegen der Behauptung von Milbradt" auch große Familien, "es sei denn sie haben ein Spitzeneinkommen".

Aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums vom 16. Januar 2001 auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema Familiensplitting entnimmt die SPD-Fraktion, dass der Milbradt-Vorschlag zu einer sozialen Schieflage führen würde. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 256.000 Euro (500.000 DM) wäre eine Familie mit drei Kindern im Jahr 2001 um 29.000 Euro (57.534 Mark) steuerlich entlastet worden. Eine ärmere Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.450 Euro (40.000 Mark) hätte aber nach dem Tarif 2001 nur eine Entlastung von 1.200 Euro (2.360 Mark) erhalten. Die Zahlen seien nach dem Tarif 2005 natürlich andere, "die soziale Schlagseite wäre aber immer noch dieselbe", meint die SPD-Fraktion.

Milbradt habe sich auch keine Gedanken darüber gemacht, wie er die milliardenschweren Steuermindereinnahmen zugunsten von Spitzenverdienern finanzieren wolle, die eine Verwirklichung seines Vorschlags verursachen würde.

"Keinen müden Cent" für ALG II-Empfänger

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums würden bei einem höheren Einkommen die entlastende Wirkung des Familiensplittings für ein Kind sogar die Entlastungswirkung des heutigen Kinderfreibetrages übersteigen. Das heutige System des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, welches Kinderfreibetrag und Kindergeld miteinander kombiniert, "ist einem Familiensplitting unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit überlegen", so das Ministerium.

Für die sächsische PDS-Landtagsfraktion ist es "geradezu zynisch", wenn der Ministerpräsident ein "Familiensplitting" bei der Einkommenssteuer vorschlägt. "Während die Familien von ALG II-Empfängern oder von Geringverdienern unterhalb der Einkommensteuergrenze davon keinen müden Cent hätten, erhielten Bezieher hoher Einkommen damit eine weitere Steuersparmöglichkeit." Für sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut stünde dann noch weniger Geld zur Verfügung.

Sozialministerin: muss noch diskutiert werden

Die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, zur Stärkung von Familien einen einheitlichen Grundfreibetrag für jedes Kind und für jeden Erwachsenen einzuführen.

Ein Familiensplitting komme ihrer Auffassung schon deshalb nicht in Frage, "weil im Steuerkonzept von Friedrich Merz jedem Familienmitglied ein Steuerfreibetrag in Höhe von 8000 Euro zugestanden werde", sagte Frau Böhmer der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Ob sich ein Familiengeld in Höhe von 600 Euro vor dem Hintergrund des Merzschen Steuerkonzeptes finanzieren lasse, müsse diskutiert werden.

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