Stein des Anstoßes war der "Chor der Arbeitslosen", bestehend aus Dresdner Bürgern, der auf der Bühne die Zeile "Wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Sabine Christiansen" intonierte. Die TV-Moderatorin wehrte sich mit rechtlichen Schrittten gegen diese Inszenierung. Auch Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) werden in dem Stück angegriffen.
Schauspieler: "Wir wissen wie groß menschliche Not für die Betroffenen ist"
In dem offenen Brief der Schauspieler betonen diese, dass sie nicht der Chor der Arbeitslosen seien, "sondern wir spielen eine Rolle – die Weber damals und die 'Weber' heute". Es ginge um Ausgrenzung, wenn auch unter anderen Bedingungen. "Das sollte jeder verstehen können. Wir wissen, teils aus eigener Erfahrung, teils aus intensiver Beschäftigung mit der Thematik, wie groß menschliche Not durch ausgrenzende Arbeitslosigkeit für die Betroffenen ist – und damit assoziierbar mit der Not der Hauptmannschen Weber – und dass daraus Gefahren für die ganze Gesellschaft erwachsen können." Es geht dabei nicht um Zustimmung oder Ablehnung der Inszenierung, schreiben die Künstler.
"Wir haben erlebt, wie die bisher ausverkauften wenigen Vorstellungen die Zuschauer berührt, bewegt und zum Nachdenken über den Zustand unserer Gesellschaft angeregt haben", heißt es in dem Schreiben weiter. Die Diskussionen nach den Aufführungen hätten das eindrucksvoll gezeigt.
"Würde Gerhart Hauptmann nicht ebenfalls auf die aktuelle Situation reagiert haben?"
"Machen wir nicht auf die Gefahren in der Gesellschaft aufmerksam, die von Politikern kaum benannt, geschweige denn beachtet werden?", fragen die Schauspieler. Und mit Bezug auf den Urheber des Stückes: "Würde Gerhart Hauptmann nicht ebenfalls auf die aktuelle Situation reagiert haben? Können bestimmte Menschengruppen unserer Gesellschaft die Wahrheit nicht ertragen?"
Das Berliner Landgericht hatte dem Dresdner Staatsschauspiel Anfang Januar eine weitere Aufführung der "Weber"-Inszenierung untersagt. Mit dem Einfügen von Passagen eines "Chors der Arbeitslosen" verstoße das Theater gegen das Urheberrechtsgesetz. Das Theater hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. "Ist es gerechtfertigt, wegen eines 'Verfahrensfehlers' das gesamte Stück zu verbieten?", möchten die Künstler weiterhin wissen.