DIE Internet-Zeitung
Verbraucherschutz

Automonopol überteuert Preise und schwächt Nachfrage

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Die Monopole auf dem Markt mit Autoersatzteilen führen vor allem in Deutschland und Frankreich zu überteuerten Verbraucherpreisen und schwächt die Nachfrage. Dies kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Bisher bestehe in einzelnen EU-Staaten beim Handel mit Kotflügeln, Stoßstangen oder Außenspiegeln ein Monopol der jeweiligen Automobilhersteller. Der deutsche Verband der Automobilindustrie widersprach der Kritik. Eine Marktöffnung liege nicht im Interesse des Verbrauchers. Der Verbraucher riskiere Qualität und Sicherheit. Außerdem sei auf dem europäischen Markt keine Tendenz zur Monopolisierung zu erkennen.


"Wenn Verheugen Schutzzäune um einzelne Branchen wie die Automobilindustrie ziehen will, verwechselt er die Interessen einzelner Branchen mit dem volkswirtschaftlichen Gesamtwohl", sagte Bundesverbands-Chefin Edda Müller zur Politik des EU-Kommissars Günter Verheugen. Sie forderte, den Verbraucherschutz in der Wirtschaft zu stärken. Bisher sei dies zu einseitig geschehen. Erfolglos sei das Prinzip: "Hauptsache es geht den großen Konzernen gut, dann profitieren auch die Verbraucher". Was fehle, sei ein Interesse an den Belangen und Interessen der Verbraucher.

Anders als die EU-Kommission selbst sei Verheugen gegen eine Marktöffnung des Handels mit Autoersatzteilen. Mit dem Auftreten Verheugens bekomme die Kommission nun allerdings Widerstand aus den eigenen Reihen. Der EU-Industriekommissar sei "verbraucherfeindlich und volkswirtschaftlich kurzsichtig", so Müller.

Günter Verheugen, Vizepräsident der EU-Kommission, gründete zusammen mit VW-Chef Bernd Pischetsrieder die "CARS 21"-Gruppe. Sie soll Marktregulierungen ausarbeiten, wie die Automobilindustrie "wettbewerbsfähiger" gegen ausländische Konkurrenten wird. Zum Jahresende sollen die Vorschläge bekannt gegeben werden.

Auf der Internetseite der EU-Kommissionen sind Beipiele der "Probleme" europäischen Autohersteller aufgelistet: Die Produktivität sei im US-amerikanischen und japanischen Vergleich zu gering und die Arbeitskosten pro Arbeitsstunde höher als in Japan und Korea.

Die Automobilindustrie befürchtet, dass mit einer Marktöffnung besonders im asiatischen Raum europäisches Autodesign billig nachgebaut wird.

Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Renate Künast schickt das neue Bio-Siegel für Produkte des ökologischen Landbaus auf Reise. Das neue Siegel soll auf der knapp vierwöchigen Reise durch die Landeshauptstädte dem Verbraucher näher gebracht werden.

Künast bezeichnete das neue Siegel als wichtiges Signal der Agrarwende.

Am 25. Okt. 2001 unter: nachrichten

Verbraucherschutz

Ein Zeckenbiss, aus dem eine Borreliose-Erkrankung entsteht, stellt eine Unfallverletzung dar, hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 128 C 5745/03). Wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" berichtet, wurde eine Unfallversicherung verurteilt, Krankenhaustagegeld für die Dauer einer Borreliose-Behandlung zu zahlen. Eine Klinikeinweisung aus diesem Grund ist allerdings nur sehr selten nötig.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2004 B liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

Am 16. Aug. 2004 unter: verbraucherschutz

Gentechnik/Verbraucherschutz

Die Entscheidung, einen Freilandversuch mit gentechnisch veränderten Apfelsorten in Pillnitz und Quedlinburg zu stoppen, ist aus der Erwägung heraus getroffen worden, dass Vorhaben dieses Inhalts und Umfangs nicht ohne Akzeptanz in der Bevölkerung in den betroffenen Regionen getroffen und alternative Methoden zunächst ausgeschöpft werden sollen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2079) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/1942).

Die Entscheidung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gegen die geplante Freisetzung sei unabhängig vom Ergebnis der Beratungen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) ergangen, insbesondere deren Stellungnahme zu den mit der Freisetzung möglicherweise verbunden Risiken für Mensch und Umwelt, heißt es in der Antwort weiter.

Die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Auflagen das Robert-Koch-Institut als zuständige Genehmigungsbehörde der Stellungnahme der ZKBS gefolgt wäre, sei offen, solange das Genehmigungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Die Züchtung mit Hilfe gentechnischer Verfahren stellt den Regierungsangaben zufolge nur einen Teilbereich der ins Auge gefassten Möglichkeiten zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau dar. Die Regierung halte an ihrer Strategie fest, die Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel im Obstbau möglichst ganz zu vermeiden.

Derzeit werde noch darüber diskutiert, welche der möglichen alternativen Maßnahmen einzeln oder in Kombination mit anderen Maßnahmen eine wirksame Bekämpfungsmaßnahme sei.

Am 08. Dez. 2003 unter: nachrichten

Recht auf Produktinformation

Das Verbraucherinformationsgesetz zielt im Kern auf zwei Neuerungen. Zum einen sollen die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Produktinformationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände vor Behörden erhalten. Zum anderen sollen Behörden künftig von sich aus etwa über gesundheitsgefährdende Produkte oder Inhaltsstoffe informieren.

Das Gesetz soll vor allem die Herkunft, Beschaffenheit und Verarbeitung der Produkte transparenter machen. Auch Informationen über Ausgangsstoffe, Herstellungskontrollen und Verstöße gegen Lebensmittelgesetze umfasst der Rechtsanspruch. Beantragen die Verbraucher bei den Ämtern Akteneinsicht, wird dafür eine Gebühr fällig. Die Akten müssen binnen zwei Monaten bereit stehen.

Von sich aus müssen die Behörden künftig reagieren, wenn es hinreichende Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung gibt, auch wenn noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Dabei dürfen der Name der Ware wie des Herstellers genannt werden. Die Öffentlichkeit soll auch dann informiert werden, "wenn ein nicht zum Verzehr geeignetes, insbesondere Ekel erregendes Lebensmittel" in den Handel gelangt.

Das Gesetz zur Neuorganisation des Verbraucherschutzes schafft die Rechtsgrundlage für zwei neue Behörden, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das unabhängige Bundesinstitut soll die Regierung wissenschaftlich zu allen Themen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit Ausnahmen von Tierseuchen beraten und frühzeitig auf Risiken aufmerksam machen. Das Bundesamt soll Risikomanagement betreiben, über die Zulassung von Stoffen entscheiden und auch Überwachungsprogramme der Länder begleiten.

Am 17. Mai. 2002 unter: nachrichten

Achtung Super-Sommer: Keime vermehren sich auch im Kühlschrank

Keime lieben den Sommer. Ein Kühlschrank ist unverzichtbar, um leicht verderbliche Lebensmittel sicher aufzubewahren. Dies gilt aber nur, wenn das Gerät regelmäßig gereinigt wird, so die Verbraucherzentrale Bayern. Sonst bestehe die Gefahr, dass das Kühlgerät zu einer Brutstätte für Keime wird. „Um dies zu vermeiden, sollten Kühlschränke mindestens einmal pro Monat gründlich gereinigt werden“, empfiehlt Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale. Dabei sei es wichtig, auch die Dichtungslippen und andere schwer zugängliche Stellen zu säubern. Besonders anfällig für das Wachstum von Mikroorganismen sind Bereiche, an denen sich Kondenswasser sammelt. Dies betrifft beispielsweise die Ablaufrinne an der Rückwand des Geräts. Zum Reinigen reichen milde Essig- oder Allzweckreiniger aus, Desinfektionsmittel sind nicht erforderlich.

Schimmelpilze und Bakterien gelangen meist über Lebensmittel ins Gerät. Wird dieses nicht regelmäßig gereinigt, können sich Keime langsam, aber stetig weiter vermehren. Dazu zählen auch Krankheitserreger wie Salmonellen. „Gefährlich wird es, wenn diese Keime auf Lebensmittel gelangen, die unverpackt im Kühlschrank gelagert und vor der Zubereitung nicht mehr erhitzt werden“, erläutert Daniela Krehl. Die Ernährungsexpertin empfiehlt Haushalten mit infektionsanfälligen Personen, wie Kindern oder älteren Menschen, besonders auf die Kühlschrankhygiene zu achten.

Am 18. Aug. 2015 unter: gesundheit

Foodwatch fordert neues Verbraucherinformationsgesetz

"Wertloser Gesetzentwurf"

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat den Entwurf von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer zum Verbraucherinformationsgesetz scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf sei wertlos, meint Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Es gebe für die Verbraucher keine tagesaktuelle Veröffentlichungspflicht der Behörden über Missstände und Kontrollergebnisse sowie kein Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen. Selbst bei Gefahren und Risiken für Verbraucher bestehe kein Vorrang des öffentlichen Interesses vor der Geheimhaltung, erklärte er. Zudem werde der Informationszugang durch zu viele verfahrentechnische Hürden erschwert. Bode sagte, Deutschland sei ein "verbraucherpolitisches Entwicklungsland". Er verwies auf skandinavische Länder und die USA, Großbritannien und Irland, wo die zuständigen Verbraucherschutzbehörden die Bürger über mangelhafte Produkte und laufende Verfahren gegen Lebensmittelunternehmen im Internet informierten.

In Dänemark etwa müssten alle Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Imbisse den Kontrollbericht der Veterinär- und Lebensmittelbehörde "gut sichtbar aushängen", sagte er.

Foodwatch hat nun einen eigenen Entwurf für das Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor: einen Zugang zu allen verbraucherrelevanten Informationen, eine Auskunftspflicht der Unternehmen über Produkte und Produktionsketten sowie eine Erfassung von behördenbekannten Missständen und Kontrollergebnissen in Datenbanken und deren schnellstmögliche Veröffentlichung.

Schließlich hat die Verbraucherschutzorganisation am Mittwoch die Internet-Aktion "www.ess-wissen.de" gestartet, bei der die Verbraucher eine Petition für ein neues Verbraucherinformationsgesetz unterzeichnen können.

Am 22. Feb. 2006 unter: nachrichten

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