"Bund und Länder sind jetzt aufgefordert, die steuerliche Förderung praktisch umzusetzen und die Förderhöhe zu benennen, damit Kunden, Automobilindustrie und Filterhersteller Planungssicherheit haben", sagte Billen. Eine steuerliche Förderung habe sich bereits in der Vergangenheit als hervorragendes Anreizinstrument für eine schnelle ökologische Erneuerung des Fahrzeugbestandes erwiesen. "Neben den Steuererleichterungen für Neufahrzeuge muss so schnell wie möglich ein Nachrüstkonzept für Gebrauchtfahrzeuge und eine entsprechende Förderung für Partikelfilter beschlossen werden, damit auch die neue EU-Feinstaub-Richtlinie eingehalten werden kann", so der Hauptgeschäftsführer des NABU.
Seit dem 1. Januar 2005 gelten in der EU neue Grenzwerte für Feinstäube. Diese Partikel führen zu schweren Erkrankungen und zahlreichen Todesfällen. Ein anspruchsvoller Partikelgrenzwert soll helfen, die Spitzenbelastungen in den Ballungsgebieten und an verkehrsreichen Straßen in den Griff zu kriegen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Emissionsreduzierung bei LKWs, Bussen, Diesellokomotiven und Baumaschinen.