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"Praktische Fragen"

Datenschützer unterstützt Forderung nach Verbot heimlicher Vaterschaftstests

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Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz vertrat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die Ansicht, dass genetische Daten "besonders schutzwürdig" seien. "Ich unterstütze deshalb den Vorschlag, die heimliche Durchführung von Gentests gesetzlich zu untersagen. Dies gilt sowohl für heimliche Vaterschaftstests als auch für sonstige Gentests, die ohne Wissen der Betroffenen durchgeführt werden." Durch einen Gentest könne sich heute jeder Aufschlüsse über die gesundheitliche Disposition oder biologische Verwandtschaftsverhältnisse verschaffen. "Es handelt sich hierbei um Daten aus den intimsten Bereichen eines Menschen, die einen wirksamen Schutz benötigen", so Schaar.


Das für Gentests erforderliche Zellmaterial könne von einem weggeworfenen Zigarettenstummel, einem ausgerissenen Haar oder einem benutzen Trinkglas stammen. "Da bis vor kurzer Zeit Gentests noch sehr aufwendig und teuer waren, bestand die Gefahr eines Missbrauchs früher eher theoretisch. Inzwischen sind Gentests für viele erschwinglich."

Um den Missbrauch zu verhindern, dürfen Gentests nur durchgeführt werden, wenn die Betroffenen wirksam einwilligen oder wenn eine gerichtliche Anordnung auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorliegt, meint der Datenschützer.

Politiker verschiedener Parteien hatten in der vergangenen Woche das geplante Gentest-Verbot heftig kritisiert. Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet, argumentierten sie. Falls sich der "Kuckuckskind"-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt. Ein Mann müsse klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, sei lebensfremd.Datenschützer warnt vor "nicht mehr kontrollierbarem Dammbruch" Dazu Schaar: "Bei allem Verständnis für das Interesse des Vaters an der Feststellung seiner Vaterschaft müssen die elementaren Persönlichkeitsrechte des Kindes geschützt bleiben. Eine Ausnahmeregelung würde zu einem nicht mehr kontrollierbaren Dammbruch führen."

Im übrigen stünde den Betroffenen bei Zweifeln an der Vaterschaft der Weg zu den Gerichten offen, die bei der Entscheidung auch das Wohl des Kindes zu berücksichtigen hätten.

Darüber hinaus stellten sich bei der geforderten Freigabe von heimlichen Vaterschaftstests eine Reihe praktischer Fragen. Zum Beispiel die, bis zu welchem Alter des Kindes ein heimlicher Test zulässig sei. Schaar weiter: "Soll auch ein Mann einen Test durchführen lassen dürfen, der zwar rechtlich nicht der Vater ist, sich aber dafür hält und auf diese Weise ein Umgangsrecht mit dem Kind durchsetzen will? Wie sieht es mit einer Frau aus, die ihrem Partner einen Seitensprung nachweisen möchte?"

Schaar befürchtet zudem, dass beliebige Dritte einen Gentest einfordern könnten: "Mit welchen Argumenten könnte sonstigen Dritten, die gegebenenfalls auch ein Interesse an den Verwandtschaftsverhältnissen haben, etwa Erben, die Durchführung heimlicher Gentests vorenthalten bleiben?"

Auch könnten nach Auffassung von Schaar Genlabors kaum noch kontrolliert werden: "Wie sollen Labors wirksam von heimlichen Gentests abgehalten werden, wenn Vaterschaftstests mit heimlich entnommenen Proben zugelassen werden?" Außerdem: "Sollen auch Kinder das Recht erhalten, solche heimlichen Tests bei vermutlichen Vätern durchführen zu lassen?"

Dies alles spricht nach Auffassung des Datenschützers für ein generelles Verbot heimlicher Gentests, wie es von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits seit Jahren gefordert werde.

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