Margrit Hintz, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärte, die Gasversorger beriefen sich im Allgemeinen auf eine Ölpreis-Bindung, für die den Verbraucherzentralen trotz Nachfragen "keine Beweise bekannt" seien. Den Verbrauchern falle nun negativ auf, dass die Aktienkurse der Gasversorger aufgrund von Gewinnen und Gewinnprognosen stetig steige, während der Verbraucher immer höhere Kosten zu tragen hätte.
Zu den Versuchen den Billigkeitsnachweis zu umgehen, kämen Versuche hinzu "auf alle möglichen Weisen Druck auf die Kunden auszuüben", sagte Hintz. So habe beispielsweise E.ON Hanse in einem Schreiben Ende Dezember 2004 auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes verwiesen, und behauptet in dieser habe das Bundeskartellamt "die Gaspreiserhöhung von E.ON-Hanse als angemessen bestätigt."
Tatsächlich ging es bei dem erwähnten Beschluss nur um die Frage gegen welche Gasversorger wegen des Verdachts der Preisabsprache ermittelt werden solle. Kartellamtschef Böge selbst hatte mehr als eine Woche vor dem Brief der E.ON Hanse auf einer Pressekonferenz geäußert, das zivilrechtliche Billigkeit und Kartellrecht unabhängig voneinander sei. E.ON Hanse war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.