Gegen die "Chaosstrategie aus Absurdistan" kündigte Resch bundesweite Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe an. Jeder Verstoß gegen die Pfandpflicht werde "unmittelbar zur Anzeige gebracht". Weil die Pfand-Verweigerung nach Überzeugung aller Bundesländer rechtswidrig wäre, würden flächendeckend Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR pro Verstoß eingeleitet. Außerdem werde die DUH wettbewerbsrechtlich mit einstweiligen Verfügungen gegen jeden Pfand-Verweigerer vorgehen. Verstöße würden mit Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 EUR pro Verstoß oder Ordnungshaft für die Verantwortlichen geahndet.
Schließlich kündigte die DUH an, konsequent alle Gewinne abzuschöpfen, die die Pfandgegner aus dem illegalen Verkauf pfandfreier Einweg-Getränke erzielen würden. Dazu existiert seit dem vergangenen Sommer ein so genannter Gewinnabschöpfungsanspruch im Wettbewerbsrecht. Pfand-Verweigerer werden zudem in einer "Schmuddelliste" auf den DUH-Internet-Seiten veröffentlicht.
In einem Schreiben an 250 Top-Entscheider aus Getränkehandel und Getränkeindustrie warnt die DUH die Unternehmen eindringlich vor einem Aussetzen des Einwegpfandes. Neben den rechtlichen Schritten, die die DUH gegen die Pfandsünder einleiten wird, sollten sich die Unternehmen klar werden, dass ihr Verhalten für sie einen dramatischen Ansehensverlust erwarten ließe.