Manche Firmen scheinen ihre Kunden nur wegen der Abstandsforderung in einen Vertrag zu locken, sagt die Verbraucherzentrale, obwohl sie bereits sehen, dass diese den Bau nicht bezahlen können. So stellte ein Verkäufer mündlich in Aussicht, dass der Vertrag vorbehaltlich des Zustandekommens der Finanzierung gelten solle. Nach der Unterschrift wollte er sich hieran nicht mehr erinnern.
In einem anderen Fall arbeitete ein Hausverkäufer mit einem Kreditvermittler zusammen. Der bot tatsächlich eine Finanzierung an, wenn auch mit einer so hohen monatlichen Belastung, dass die Baufamilie zurück schreckte. Sie konnte sich allerdings nicht mehr darauf berufen, die Finanzierung sei ihr unmöglich. Einem Bauherren hatte eine Baufirma ein Darlehen angeboten, mit dem er der Landeskreditbank Eigenmittel vortäuschen sollte, die Voraussetzung für die Landeswohnbauförderung sind. Nach Vertragsabschluss wollte die Firma von dem versprochenen Darlehen nichts mehr wissen, der Bauherr erhielt keine Landesförderung und musste vom Bauvertrag zurücktreten – gegen Abstandzahlung.
Den Betroffenen, die sich ohne gesicherte Finanzierung (oder ohne Bauplatz!) zur Unterschrift unter einen Bauvertrag locken oder drängen lassen, ist allerdings auch eine gewisse Leichtfertigkeit vorzuwerfen. Auf Verbraucher- und Fertighausausstellungen ist die Gefahr eines übereilten Vertragsabschlusses besonders groß. Jedenfalls sollte man sich für eine gründliche Prüfung ausreichend Zeit nehmen. Vertrag und Leistungsbeschreibung sollte man vor Vertragsschluss fachlich und rechtlich prüfen lassen.