Das renommierte "Center for Constitutional Rights" (CCR) wirft den US-Offiziellen vor, Kriegsverbrechen begangen sowie gegen das Völkerrecht und die UN-Folterkonvention verstoßen zu haben. Trotz "glaubhafter Berichte", dass die Folterungen "direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-Regierung abgesegnet wurden", beschränke sich das Militär darauf, die Verstöße als Tat einzelner Sadisten zu behandeln, begründete US-Anwalt und CCR-Präsident Michael Ratner die Strafanzeige.
Staatsanwaltschaften verzichten auf förmliche Ermittlungsverfahren
Die US-Juristen stützen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, dessen Einführung am 25. April 2002 einstimmig im Bundestag beschlossen wurde und das am 30. Juni 2002 in Kraft trat. Demnach können Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord selbst dann in Deutschland verfolgt werden, wenn keine Deutschen beteiligt sind und die Tat nicht in der Bundesrepublik begangen wurde.
Nach Angaben von Scheuten sind seit Inkraftreten des Völkerstrafgesetzbuchs insgesamt 26 Strafanzeigen aus den verschiedensten Bereichen bei der Bundesanwaltschaft eingegangen. In keinem Fall sei aber ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.