Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Gottfried Timm (SPD) will nun zunächst anhand der Gerichtsprotokolle klären, ob der inzwischen Verurteilte tatsächlich vor Gericht den Polizeibeamten beschuldigt hat. "Jede Art von Folter und Gewaltandrohung ist in einem Rechtsstaat völlig ausgeschlossen, da gibt es für mich keine Ausnahmen", sagte der Innenminister.
Das Schweriner Landgericht hatte den geistig zurückgebliebenen Mann Anfang November wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Der Leiter der Polizeidirektion Schwerin, Ulrich Tauchel, sagte, Polizisten hätten die Menschenwürde zu schützen, das gelte nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Täter. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Ermittler unter besonderem Druck stünden, beispielsweise wenn es um die Suche von Vermissten gehe, sagte Tauchel. Druck und Gewalt seien aber grundsätzlich in einer Vernehmung verboten.
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main muss sich seit 18. November der frühere Polizei-Vizepräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, verantworten, weil ein Kriminalbemater auf seine Anweisung hin dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler im Verhör Folter angedroht haben soll.