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Gewaltandrohung

Polizist soll Tatverdächtigem mit Erschießung gedroht haben

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Ein Schweriner Polizist soll einen Mordverdächtigen bei einem Verhör mit dem Tode bedroht haben. Der Polizist soll dem Tatverdächtigen nach dessen Festnahme mit einem Todesschuss aus der Dienstwaffe gedroht haben, um den Aufenthaltsort des vermissten Mädchens zu erfahren. Die Schweriner Staatsanwaltschaft habe gegen den Beamten Ermittlungen eingeleitet, berichtete das NDR-Fernsehen am Wochenende. Der 21-Jährige stand unter dem dringenden Tatverdacht eines Gewaltverbrechens an einem Kind. Der inzwischen Verurteilte hatte nach der angeblichen Drohung bei seiner Vernehmung zugegeben, ein siebenjähriges Mädchen Ostern 2004 getötet und sich anschließend an der Leiche vergangen zu haben. Dem Bericht des NDR-Nordmagazins hat der Täter den Polizisten in seinem Gerichtsverfahren beschuldigt. Dieser Aussage war aber in dem Prozess offenbar keine strafrechtliche Bedeutung beigemessen worden.


Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Gottfried Timm (SPD) will nun zunächst anhand der Gerichtsprotokolle klären, ob der inzwischen Verurteilte tatsächlich vor Gericht den Polizeibeamten beschuldigt hat. "Jede Art von Folter und Gewaltandrohung ist in einem Rechtsstaat völlig ausgeschlossen, da gibt es für mich keine Ausnahmen", sagte der Innenminister.

Das Schweriner Landgericht hatte den geistig zurückgebliebenen Mann Anfang November wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Der Leiter der Polizeidirektion Schwerin, Ulrich Tauchel, sagte, Polizisten hätten die Menschenwürde zu schützen, das gelte nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Täter. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Ermittler unter besonderem Druck stünden, beispielsweise wenn es um die Suche von Vermissten gehe, sagte Tauchel. Druck und Gewalt seien aber grundsätzlich in einer Vernehmung verboten.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main muss sich seit 18. November der frühere Polizei-Vizepräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, verantworten, weil ein Kriminalbemater auf seine Anweisung hin dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler im Verhör Folter angedroht haben soll.

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