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Kindersoldaten

Kinder und Jugendliche kämpfen in mindestens 20 Ländern an der Front

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Trotz internationaler Ächtung werden gegenwärtig in mindestens 20 Kriegen und bewaffneten Konflikten Kinder als Soldaten eingesetzt. Dies ist Ergebnis des "Weltreport Kindersoldaten", den eine Koalition führender Kinder- und Menschenrechtsorganisationen vorgelegt hat. Das Verbot des Einsatzes von Kindersoldaten müsse durchgesetzt werden, foderten die Organisationen. Wer Kinder als Soldaten rekrutiere, müsse vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt werden.


In mindestens 20 Ländern, in denen zwischen 2001 und 2004 bewaffnete Auseinandersetzungen oder Kriege stattfanden, kämpften Kinder aktiv an der Front. Darunter sind Afghanistan, Angola, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Kolumbien, Elfenbeinküste, Guinea, Indien, Irak, Israel/palästinensische Autonomiegebiete, Indonesien, Liberia, Myanmar (Burma), Philippinen, Russische Föderation, Ruanda, Sri Lanka, Somalia, Sudan und Uganda.

Die meisten Kindersoldaten wurden von Rebellenarmeen für den Kampf gegen die Regierung rekrutiert. Allerdings unterstützen Regierungen häufig paramilitärische Gruppen und Milizen, die Kinder in den Kampf schicken oder sie zu Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung anstacheln. Auch scheuen einige Regierungen nicht vor der bewussten Anwerbung oder sogar Zwangsrekrutierung von Kindern und Jugendlichen zurück. Der UN-Sicherheitsrat hat zwar wiederholt den Missbrauch von Kindern als Soldaten verurteilt, doch wurden lediglich gegen sechs Staaten Maßnahmen ergriffen, fünf davon in Afrika.

Nach dem Ende der Kriege in Afghanistan, Angola und Sierra Leone wurden in den letzten drei Jahren schätzungsweise 40.000 Kindersoldaten demobilisiert. Gleichzeitig aber wurden tausende Kinder in den Konflikten an der Elfenbeinküste, Sudan und Liberia neu rekrutiert. Rasch wechselnde Konfliktsituationen und die Tatsache, dass viele Kinder in Gebieten kämpfen, die von Hilfsorganisationen aus Sicherheitsgründen nicht erreicht werden können, erschweren allerdings die Ermittlung exakter Zahlen der Kinder im Kriegseinsatz.

"Eine Welt ohne Kindersoldaten ist möglich, die ersten Schritte sind getan", meint Andreas Rister von terre des hommes. Noch aber fehle oft der politische Wille. "Regierungen in aller Welt müssen den Mut aufbringen, für die internationalen Schutzbestimmungen einzutreten und sie auch selbst umzusetzen", fordert Rister, der auch Sprecher der Deutschen Koordination Kindersoldaten ist, in der sich amnesty international, Deutsches Komitee für Unicef, Kindernothilfe, Lutherischer Weltbund, medico international, Missio, terre des hommes Deutschland, Netzwerk Afrika und World Vision Deutschland zusammen geschlossen haben.

Seit 2002 verbietet ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention den Kriegseinsatz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bis heute haben 116 Staaten das Abkommen unterzeichnet, 87 haben es ratifiziert. Trotz Unterschrift oder sogar Ratifikation werden aber in manchen Staaten weiter Kinder eingesetzt, zum Beispiel in der Demokratischen Republik Kongo, Liberia, Ruanda, Uganda in Afrika oder Afghanistan, Philippinen und Sri Lanka in Asien.

"Der Weltbericht weist nach, dass an fast jedem größeren aktuellen Konflikt Kinder beteiligt sind", erläutert Barbara Dünnweller von der Kindernothilfe. "Sie werden zu harter Arbeit, Plünderungen, Gewalt, Vergewaltigung und Mord gezwungen. Sie werden verletzt und getötet." Gegen diese eklatanten Kinderrechtsverletzungen müsse entschiedener vorgegangen werden.

"Kindersoldaten sind Opfer und Täter zugleich", sagt UNICEF-Sprecher Rudi Tarneden. Friedensvereinbarungen müssten grundsätzlich Hilfsprogramme zur Demobilisierung und Wiedereingliederung beinhalten. "Hierzu ist mehr politischer Druck und finanzielle Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nötig", meit Tarneden.

Die Koalition forderte der EU und UN-Sicherheitsrat auf, das Verbot des Einsatzes von Kindersoldaten durchzusetzen. Darüber hinaus verlangte Susanne Baumann von amnesty international, diejenigen, die Kinder rekrutieren, vor dem Internationalen Gerichtshof anzuklagen.

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