Nur wenige Tage nach der Präsidentenwahl in den USA hatte die Großoffensive auf das 65 Kilometer westlich von Bagdad gelegene Falludscha begonnen. Rund 10.000 US- und irakische Soldaten sind an den Kämpfen beteiligt. In einem blutigen Häuserkampf wird die Stadt Haus für Haus und Straße für Straße von den US-Truppen besetzt. Immer wieder wird die Stadt bombardiert, bevor die Bodentruppen weiter vorrücken. Blut und Fleischfetzen klebten an den Wänden einiger Häuser und die Straßen seien voller Krater, berichteten Augenzeugen laut "Washington Post".
Das allgemeine Krankenhaus war eines der ersten Ziele des Angriffs. US-Soldaten riegelten die Gegend um das Hospital vollständig ab, berichtet die "Junge Welt". Mehrere hundert bewaffnete Iraker im Dienste der US-Armee durchsuchten das Gebäude und nahmen über 50 Männer im "militärfähigen Alter" gefangen. US-Soldaten untersagten, Ärzte und Krankenwagen in die Stadtmitte zu schicken, um Verwundete zu versorgen. Im TV-Sender Al Dschasira berichtete ein Krankenhausdirektor, dass auch ein Krankenwagen beschossen worden sei, als er versucht habe, das Gelände zu verlassen. Hierbei handelt sich ganz klar um Kriegsverbrechen nach den Regeln der Genfer Konvention. Diese verlangt nach Artikel 10: "Alle Verwundeten, gleichgültig welcher Partei sie angehören, werden geschont und geschützt".
Offenbar wurden auch zwei der drei kleinen Krankenhäuser von US-Kampfjets bombardiert, berichtet die "Junge Welt". Dies stellt ein Verstoß gegen Artikel 12 der Genfer Konventionen dar, wonach "Sanitätseinheiten jederzeit geschont und geschützt werden müssen. Sie dürfen nicht angegriffen werden." Neben dem dritten Krankenhaus sei ein US-Panzer postiert. Die Einwohner hätten daher Angst, dort ihre Wunden versorgen zu lassen. "Denn die Iraker schießen auf alles, was sich bewegt", so ein irakischer Journalist.
Das Internationale Rot Kreuz hat die Kriegsparteien daran erinnert, dass das internationale Recht verbietet, Zivilpersonen, die keine aktive Rolle bei den Auseinandersetzungen spielen, zu töten oder zu verletzen. Auch im Krieg müssten Regeln bestehen, die respektiert werden. Angesichts des geschlossenen Belagerungsrings um die Stadt wird auch Artikel 54 der Genfer Konvention verletzt, der besagt: "Die Besatzungsmacht hat dafür zu sorgen, daß die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten gesichert bleibt".
"Aus humanitärer Sicht ist es eine Katastrophe, man kann es nicht anders beschreiben. Und wenn wir nicht bald etwas unternehmen, wird es sich auf andere Städte übertragen", warnte eine Sprecherin der Hilfsorganisation Roter Halbmond. Unschuldige Menschen würden sterben, weil medizinische Hilfe sie nicht rechtzeitig erreiche, so Firdus al-Ubadi. Die Krankenhäuser in Falludscha scheinen voll von Zivilisten zu sein, die zudem nicht behandelt werden können, weil die Mittel dazu fehlen.
Die verbliebenen Menschen in der Stadt haben offenbar kaum noch Wasser und Lebensmittel. Da auch die Stromversorgung zusammengebrochen ist, soll tiefgefrorene Nahrung verdorben sein, berichtet der Rote Halbmond. Vor Beginn der Offensive seien mehr als 2.200 Familien aus der Stadt geflohen sein. In benachbarten Dörfern und Städten würden sie ohne ausreichend Wasser, Nahrung und medizinische Versorgung um ihr Leben kämpfen. "Insgesamt wird die Zahl der Flüchtlinge auf bis zu 150.000 geschätzt. Dies wäre rund die Hälfte der Einwohner Falludschas", schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Nach einem Bericht der "New York Times" hat die US-Armee flüchtende Zivilisten wieder in die Stadt zurück geschickt. Flüchtlinge in Kampfgebiete zurückzuschicken verstößt gegen Artikel 14 der Genfer Konventionen und ist ein Kriegsverbrechen. Der australische Sender ABC berichtete, US-Oberst Michael Shupp habe indirekt die Order ausgegeben, bei der Erstürmung der Stadt "keine Gefangenen" zu machen. "Wenn sich jemand mit erhobenen Händen ergibt und auf euch zukommt, was werdet ihr dann machen? Schießt auf ihn", soll Oberst Shupp den US-Soldaten gesagt haben. Er begründete dies mit "der Bedrohung durch Selbstmordbomber". Artikel 40 der Genfer Konventionen stellt klar: "Es ist verboten, den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Feindseligkeiten in diesem Sinne zu führen."