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Bodenschutz in der EU

Einheitliches Schutzniveau soll überall Vorsorge für den Boden sichern

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Die Europäische Kommission hat im Jahr 2002 einen Vorschlag zur Erarbeitung einer Strategie zum Schutz des Bodens vorgelegt: Bodenschutz soll EU-weit rechtsverbindlich anerkannt werden, so, wie es für Wasser und Luft bereits der Fall ist. "Der eingeschlagene Kurs in der europäischen Bodenschutzpolitik sollte auf jeden Fall auch von der neuen Kommission beibehalten werden", mahnt der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Professor Dr. Andreas Troge. Er begrüßt, dass die Niederlande das Thema Bodenschutz zu einem Schwerpunkt der Umweltpolitik während ihrer EU-Präsidentschaft gemacht haben. Die Niederlande werden im November zum Bodenschutz eine dreitägige Strategiekonferenz veranstalten.


Denn: Der Boden ist neben Luft und Wasser unsere wichtigste Lebensgrundlage. Er ist Lebensraum für eine Vielzahl lebender Organismen, Erzeuger von Lebensmitteln und Biomasse. Er liefert Rohstoffe wie Ton, Sand, Erdöl, Erdgas und bildet - im wahren Sinne des Wortes - die Plattform für das Leben des Menschen - für Häuser, Straßen und Städte. Der Boden ist vielfältigen Belastungen ausgesetzt, die auch durch Menschen verursacht oder verschärft werden.

Schädliche Bodenveränderungen entstehen durch übermäßigen Eintrag von Schad- und Nährstoffen in den Boden, durch einseitige oder nicht angepasste Landwirtschaft sowie durch Erosion. Auch Luftschadstoffe aus der Industrie, aus Haushalten und Verkehr oder das Versiegeln des Bodens für den Bau von Straßen und Häusern verschlechtern seinen Zustand dauerhaft. Versiegelung und Verdichtung der Böden ist auch ein dringendes Problem für den Hochwasserschutz, denn Wasser aus starken Regenfällen kann nicht mehr ausreichend versickern, es fließt ohne Rückhalt in die Gewässer und kann so zu Überflutungen mit teils verheerenden Folgen beitragen.

Seit Jahren bemüht sich das UBA, das "Bodenbewusstsein" in der Bevölkerung zu fördern. In den vergangenen fünf Jahren wurden 5,6 Millionen Euro in die Bodenschutzforschung investiert. Die in Deutschland gesammelten Erkenntnisse können auch international genutzt und mit Erfahrungen anderer Länder ergänzt werden.

Es besteht die berechtigte Besorgnis, dass sich künftige europäische Bodenschutz-Regelungen auf unstrittige Minimalanforderungen beschränken könnten. Das UBA setzt sich für strenge Schutz- und Vorsorgestandards ein. Zielvorstellungen und Eckpunkte europäischer Bodenregelungen können weitgehend aus dem deutschen Bodenschutzrecht hergeleitet werden.

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