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Mehrheit für Volksabstimmungen

Tempo bei EU-Verfassung wichtiger als Art der Abstimmung

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89 Prozent der Bundesbürger befürworten die Einführung bundesweiter Volksentscheide. Diesen Aufwärtstrend der direkten Demokratie ermittelte eine aktuelle Emnid-Umfrage. "Verhandlungsauftrag für alle Parteien" nennt die Bürgeraktion Mehr Demokratie die Ergebnisse und appellierte an die CDU, sich wie SPD und Grüne für Volksentscheide einzusetzen. Vergangene Woche einigten sich die Regierungsparteien auf einen Gesetzesentwurf, der Ende November in den Bundestag eingebracht wird. Um einen Volksentscheid möglich zu machen, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundstag und im Bundesrat. Diese könne an dem vehementen Nein der CDU scheitern, befürchtet der Verein.


Um auch die EU-Verfassung per Volksabstimmung zu legitimieren, reiche die vorgesehene Zeit nicht, kritisierte Mehr Demokratie. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gebe mit seiner Forderung nach einer schnelle Abstimmung dem Tempo mehr Gewicht als der Art der Abstimmung, kritisierte Vereinssprecher Christian Posselt.

"Wie hoch muss die Zustimmung in der Bevölkerung eigentlich noch klettern, damit die CDU sich wenigstens zu Gesprächen über die Einführung bundesweiter Volksentscheide bereit erklärt?", fragte Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Vereins. Die Union müsse sich endlich für den Wunsch der Bürger nach mehr Mitbestimmung öffnen, forderte Nierth: "Ein konkretes Angebot der Regierung liegt jetzt auf dem Tisch. Auch wenn es sich nur um ein Meinungsbild handelt: Die aktuelle Umfrage kann man als Auftrag an alle Parteien deuten, sich mit an diesen Tisch zu setzen und einen konstruktiven Dialog über mehr direkte Demokratie zu beginnen."

Anders als die CDU hatte die FDP durch ihren Fraktionschef Wolfgang Gerhardt Verhandlungsbereitschaft signalisiert. In der Vergangenheit hat sie direkte Volksentscheide zur Ratifizierung der EU-Verfassung begrüßt, generell diesen Entscheidungsweg aber abgelehnt.

Volksentscheide sind im Grundgesetz nicht vorgesehen. Um sie einzuführen, bedarf es einer Verfassungsänderung, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss. Setzt sich der Gesetzesentwurf der Regierung im Bundestag nicht durch, kann eine zweite Gesetzesinitiative durch den Bundesrat gestartet werden.

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