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Asylrecht

Geduldeten ist auch mit dem neuen Zuwanderungsgesetz nicht geholfen

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Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz bleibt die rechtliche und soziale Situation von jederzeit abschiebbaren Asylbewerber weiterhin unklar. Für diese so genannten Geduldeten sei ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht notwendig, fordert ein breites Bündnis aus verschiedensten Organisationen. Das betrifft vor allem Menschen, die schon seit fünf Jahren als Geduldete leben. Für sie seien unbürokratische Bleiberechtsregelungen nötig. Es ginge nicht, dass Kinder, die hier aufwachsen, in eine fremde Heimat abgeschoben würden, kritisiert Pro Asyl, einer der Bündnispartner.


Von den rund 217.000 Geduldeten aus Deutschland sind 150.000 Menschen betroffen, die seit fünf Jahren in Deutschland jederzeit abgeschoben werden könnten. Teilweise stammen sie aus immer noch aktuellen Krisengebieten. So sind Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak, Tschetschenien und Syrien betroffen. Allein 83.000 der Geduldeten stammen aus dem früheren Jugoslawien, u.a. aus dem Kosovo. Ihnen allen ist als Geduldete legale Arbeit verboten. Damit würde ihnen die "Möglichkeit der eigenständigen Lebensführung und Unterhaltssicherung" genommen, kritisiert Volker Roßocha, DGB Bundesvorstand.

Für langjährig Geduldete wäre die angedrohte oder durchgeführte Abschiebung eine zweite Vertreibung, so Schwarz-Schilling. Diese "integrierte Flüchtlinge" würden trotz ihrer Integrationsleistung, wie sie das Zuwanderungsgesetz vorsieht, "ohne Rücksicht" weggeschickt. Der Sprecher Bernd Merovic von Pro Asyl erklärt: "Es gibt Leute, die sind seit 15 Jahren geduldet".

Christian Schwarz-Schilling, internationaler Streitschlichter für Bosnien und Herzegowina mahnte die Innenminister des Bundes und der Länder, endlich über den Graben zu springen und einen Schlussstrich unter die vielen tragischen Flüchtlingsschicksale zu ziehen. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sowie auch das Zuwanderungsgesetz führten Tausende von Fällen keiner Lösung zu.

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