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Neun Monate Haft auf Bewährung für BGS-Beamte

Heftige Kritik an "verantwortungslos strukturiertem" BGS wegen Asylbewerber-Tod

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Im Prozess um den Tod eines Asylbewerbers während dessen Abschiebung sind drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt am Main befand die Grenzschützer am Montag für schuldig, den Sudanesen Aamir A. während seiner Abschiebung im Mai 1999 im Flugzeug erstickt zu haben, blieb aber unter der gesetzlichen Mindeststrafe. In seiner Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke die Führungsebenen des BGS mitverantwortlich für den Tod des Sudanesen. Diese hätten den Tod durch "Ignoranz und Inkompetenz" mit zu verantworten. Die Schulung der Beamten bezeichnete es als "Realsatire". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte das Strafmaß. Es hinterlasse "einen bitteren Beigeschmack", weil der Eindruck entstehe, Amtsträger könnten auch zukünftig "glimpflich davonkommen". Zudem würden jetzt lediglich die bestraft, "die in einer verantwortungslos strukturierten Organisation zu Tätern wurden". Die Verantwortlichen in der BGS-Spitze und im Bundesinnenministerium seien nicht zur Verantwortung gezogen worden und müssten auch nicht mehr damit rechnen.


Über das Verhalten der drei BGS-Beamten sagte Richter Gehrke, sie hätten das mit unzulässigen Plastikfesseln und einem Seil fixierte Opfer "ohne Nachdenken" in seinen Sitz gedrückt und den knapp zehnminütigen Todeskampf von A. fälschlicherweise als fortdauernden Widerstand interpretiert. "Ohne Zweifel" sei dies als Körperverletzung zu werten.

Mit dem Strafmaß von neun Monaten auf Bewährung blieb das Gericht allerdings unter der für eine Körperverletzung mit Todesfolge gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr. Als strafmildernd wertete das Gericht die Geständnisse und die Länge des Verfahrens.

Außerdem berücksichtigte die Kammer bei ihrem Urteil, dass bei der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung die Grenzschützer das Recht auf Ausübung ihres Berufes verloren hätten. Dies wollte das Gericht nach eigener Aussage vermeiden, weil die "kleinen Beamten" - wie es hieß - nur das letzte Glied in einer Kette gewesen seien. Vielmehr hätten die Führungsebenen des BGS den "tragischen Vorfall" durch "Ignoranz und Inkompetenz" mit zu verantworten.

Der Vorsitzende Richter hatte schon während des Prozesses mehrfach auf "massive Organisationsverschulden" der vorgesetzten Dienststellen hingewiesen und die Ausbildung der Angeklagten für Rückführungen als "völlig unzureichend" erachtet. Den von einem als Zeugen geladenen Ausbilder geschilderten Unterricht bezeichnete Gehrke als "Realsatire".

In seiner Urteilsbegründung monierte der Richter zudem das Fehlen von "rechtsstaatlichem Anstand" unter Wahrung der Menschenwürde bei der Abschiebung. Das Opfer sei "wie ein Paket" verschnürt gewesen, zudem hätten Kollegen der Angeklagten dem Flugkapitän vorgegaukelt, bei dem Abzuschiebenden handele es sich um einen Mörder.

Die Zustände beim BGS, ursächlich für den zweiten Todesfall bei einer Abschiebung in einer Lufthansa-Maschine binnen weniger Jahre, wären ein Fall für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gewesen, bemerkte Pro Asyl. Allerdings hätte sich dieser bald nach dem Tattag konstituieren müssen. Das sich über Jahre hinziehende Ermittlungsverfahren, der lange Zeitraum bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung und das erst nach fünfeinhalb Jahren ergangene Urteil hätten jedoch dazu beigetragen, dass eine effektive Aufklärung der politischen Verantwortlichkeit unterblieben sei. Pro Asyl kritisierte, dass der ehemalige Innenminister Manfred Kanther (CDU) und der amtierende Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf die Ladung der Minister verzichtete.

Ob das Urteil dazu beitragen könne, weitere Todesfälle bei Abschiebungen zu verhindern, wird nach Ansicht von Pro Asyl unter anderem von der Bereitschaft des Bundesgrenzschutzes und der Politik abhängen, die Lehren aus dem Verfahren zu ziehen und sich nicht damit zufrieden zu geben, Abschiebungen auf dem Luftweg in einer umfangreichen Dienstanweisung zu regeln. Deren Maxime "Keine Abschiebung um jeden Preis" lege die Frage an die Politik nahe: "Welcher Preis darf es denn sein, wenn etwa traumatisierte Menschen unter ärztlicher Begleitung abgeschoben oder Familien bei der Abschiebung getrennt werden und sich dem widersetzen?" amnesty international (ai) kritisierte, die Maxime "Keine Abschiebung um jeden Preis" habe sich ohnehin "als hohle Phrase erwiesen". Offenbar habe die BGS-Führung für Fälle von Gegenwehr nicht ausdrücklich gesundheitsgefährdende Maßnahmen angeordnet, aber stillschweigend auch unzulässige, lebensgefährdende Zwangsmaßnahmen geduldet - Hauptsache, die Abschiebung konnte durchgeführt werden, berichtet Andreas Schwantner, ai-Flüchtlingsbeauftragter in Hessen. ai kritisierte, es falle "unangenehm auf", dass Beweisstücke wie Aktenordner mit sogenannten Belehrungsbogen verschwunden sind. Auch Schwantner kritisierte, dass nicht auch die mitverantwortlichen Vorgesetzten angeklagt wurden.

Pro Asyl warnte, eine der Konsequenzen, die verschiedene europäische Staaten aus den Todesfällen bei Flugabschiebungen, deren Umstände einander sehr ähnlich gewesen seien, gezogen hätten, sei der zunehmende Einsatz von Charterflieger für Abschiebungen, jetzt sogar in europäischer Kooperation. Abschiebungen erfolgten mitten in der Nacht oder von kleineren Flughäfen. "Der Zweck der Methode: Wo keine Öffentlichkeit ist, gibt es keine neutralen Zeugen", so Pro Asyl. Um Tote auch bei diesen Abschiebungen zu verhindern, forderten Pro Asyl und andere Organisationen, die Bundesregierung müsse endlich das Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention unterzeichnen. Damit würden unangekündigte und unabhängige Besuchsmechanismen in Gewahrsamszellen und anderen bislang unzugänglichen Bereichen möglich. Dies müsste selbstverständlich auch für Abschiebungscharterflüge gelten.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf das Einlegen von Rechtsmittel, die Nebenklage behielt sich einen solchen Schritt zunächst jedoch vor. An die Hinterbliebenen des Opfers müssen die drei Beamten je 2000 Euro zahlen.

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