Zwar ordne die BGS-Führung für Fälle von Gegenwehr nicht ausdrücklich gesundheitsgefährdende Maßnahmen an, dulde aber stillschweigend auch unzulässige, lebensgefährdende Zwangsmaßnahmen. Hauptsache, die Abschiebung könne durchgeführt werden, so Andreas Schwantner, ai-Flüchtlingsbeauftragter. "Wir erwarten im Rahmen der Urteilsverkündung am 18. Oktober einen deutlichen Hinweis auf das eklatante Versagen des BGS."
Abgesehen von verschwundenen Beweisen, sei es durch das Chaos dazu gekommen, dass letztlich nur die drei Begleitbeamten, nicht aber auch die mitverantwortlichen Vorgesetzten auf der Anklagebank säßen.
Im Laufe des Verfahrens habe sich gezeigt, dass die BGS-Beamten schlecht für die Abschiebe-Begleitungen geschult worden seien."Wenn die Beamten zum Beispiel den so genannten 'Anti-Schrei-Griff' nicht beherrschen, kann das gefährliche, ja sogar tödliche Folgen haben.", so Schwantner. Dieser werde aber weder in den entsprechenden Lehrgängen noch danach ausreichend trainiert.
Die umstrittene Praxis der Abschiebung hatte schon öfter zu Klagen über Menschenrechsverletzungen geführt.