Dies würde bedeuten, ungefähr 42.000 Männer sollten im nächsten Jahr über das Wehrdienstsoll hinaus Zivildienst leisten. Damit verstoße Rot-Grün eindeutig gegen die Gleichbehandlung von Zivil- und Kriegsdienst, die auch im rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschrieben sei.
Als "besonders übel" stuft die ZS-KDV ein, dass das Bundesamt für den Zivildienst dazu übergegangen sei, studierende Dienstpflichtige aus dem laufenden Semester heraus einzuberufen. Einigen tausend Studenten sei die Einberufung zum Dezember und Januar angekündigt, erste Einberufungsbescheide seien bereits ergangen.
Damit verstoße das Amt gegen die für die Bundeswehr geltende Regelung, Studenten praktisch nicht mehr einzuberufen, und wenn es aus Bedarfsgründen doch nötig ist, nur mit Dienstbeginn in der vorlesungsfreien Zeit. Offensichtlich dienten diese Maßnahmen dazu, auf jeden Fall deutlich mehr Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst als Wehrpflichtige zum Wehrdienst einzuberufen.
Kriegsdienstgegner hatten bereits vor Monaten empfohlen, mit der Verweigerung so lange wie möglich zu warten, um eventuell komplett um den unliebsamen Dienst umhinzukommen.
Ob sich die derzeitige Regelung, nach der nur ein Bruchteil der Verfügbaren Männer einberufen wird, mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt, ist noch nicht endgültig entschieden. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete diese Frage ausdrücklich als offen. Verschiedene Verwaltungsgerichte sahen die Einberufungspraxis als willkürlich an. Allerdings zog nur das Verwaltungsgericht Köln die Konsequenz, allen Wehrpflichtigen einen Schutz gegen diese in seinen Augen verfassungswidrigen Einberufungen zu gewähren.