Als künftiges Instrument zur Regelung der Kulturförderung sehen die Länder in ihrem Vorschlag eine Deutsche Kulturstiftung vor, die aus der Fusion von Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder entstehen soll. Die Deutsche Kulturstiftung soll im Grundgesetz verankert werden. Alle neuen Förderungen müsste der Bund gegenüber dieser Stiftung anzeigen. Erheben die Länder keinen Einspruch, kann der Bund fördern. Bestreitet jedoch bereits ein einziges Land bei einer neuen Förderung die Bundeskompetenz, darf der Bund nicht fördern. Nur über eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Länder und des Bundes, also bei einer Zustimmung von 13 Ländern und dem Bund, kann die Deutsche Kulturstiftung die Förderung des neuen Vorhabens übernehmen.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, kritisierte, die Länder versuchten, das vor sechs Jahren geschaffene Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch die Hintertür Föderalismuskommission zu marginalisieren. "Dafür sind sie sogar bereit, die Fusion aus Kulturstiftung des Bundes und Kulturstiftung der Länder im Grundgesetz festzuschreiben und damit ein neues Bundeskulturfinanzierungsinstrument mit Verfassungsrang zu schaffen." In diesem Instrument hätten die Länder dann das Sagen, denn jeder Förderentscheidung müssten mindestens 13 Bundesländer zustimmen. Der Bund würde damit aus der finanziellen Verantwortung für Kunst und Kultur in Deutschland weitestgehend verdrängt.
"Die Absicht einiger Länder, den Schwerpunkt der Entflechtung gerade im Kulturbereich zu setzen, stellt eine gravierende Gefahr für die Bildungs- und Kulturlandschaft dar", sagte der Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Christian Höppner. Der Deutsche Musikrat wisse aus langjähriger Erfahrung, dass nur ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bewährte Infrastrukturen halten könne. "Die Bildungs- und Kulturlandschaft wird unermesslichen Schaden nehmen, wenn Bund und Länder nicht verantwortungsbewusst kooperieren" warnte Höppner.