DIE Internet-Zeitung
Verbraucherschützer warnen

Krank, kein Internet, vom Dorf - das wird teuer

Am

Verbraucherschützer warnen vor zunehmender pauschaler Benachteiligung von Kunden. Wer etwa keinen Zugang zum Internet habe oder krank sei, zahle in vielen Fällen drauf oder bekomme viele Leistungen erst gar nicht, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Edda Müller, am Freitag in Berlin.


Diese Ausgrenzung ganzer Gruppen komme zudem durch Datenerhebungen zustande, die für den Verbraucher undurchschaubar seien. So teilten Banken oder Versicherer die Verbraucher anhand erhaltener Daten über Alter, Nationalität, Familienstand oder Anzahl von Umzügen in Risikogruppen ein. So könne passieren, dass ein Verbraucher bestimmte Angebote nicht mehr bekomme, ohne dass er wisse, wie es dazu komme, erläuterte Müller.

Die Verbraucherschützerin kritisierte weiter, dass Firmen für gleiche Leistungen immer häufiger verschiedene Preise verlangten. So vergebe die Citibank inzwischen Privatkredite nach einem Drei-Klassen-System mit unterschiedlich hohen Zinssätzen. Diese lägen je nach Einkommen des Kreditnehmers um über fünf Prozent auseinander.

Höhere Preise müssten häufig auch Menschen in Kauf nehmen, die das Internet nicht nutzen. Zudem hätten sie einen schwereren Zugang zu vielen Dienstleistungen. Dies führe zu einer "digitalen Spaltung" der Gesellschaft. Als problematisch wertete Müller auch, dass die Bahn ihr Angebot im ländlichen Raum ausdünne.

Am 12-03-2004

Die neue "Deutsche Internetbibliothek"

Alternative zu kommerziellen Suchmaschinen

71 Bibliotheken aus allen Bundesländern beteiligen sich an der "Deutschen Internetbibliothek", einer Online-Plattform der Bertelsmann Stiftung und des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV). Das Besondere an der gemeinsamen Initiative: Die Bibliotheken bieten eine kostenlose Mail-Auskunft zu Fragen aus allen Wissensgebieten an. Zudem erstellen und pflegen sie einen Katalog mit mehreren 1.000 qualitätsgeprüften Links. Damit ist die Internetbibliothek eine gemeinnützige Alternative zu kommerziellen Suchmaschinen.

Welche Raumfahrerkrankheiten gibt es? Wo finde ich Informationen zu Begräbnisritualen in Frankreich? Auf welche Summe wird das gesamte Weltvermögen geschätzt? Die Internetbibliothekare übernehmen die Recherche zu allen eintreffenden Fragen, innerhalb eines Werktags bekommen die Kunden eine erste Antwort per Mail.

Der Linkkatalog der Deutschen Internetbibliothek enthält ausschließlich empfehlenswerte Websites. Sie werden von öffentlichen Bibliotheken aus Deutschland und Österreich auf ihre Qualität geprüft, inhaltlich kommentiert und ständig aktualisiert.

Die Zusammenarbeit von mehr als 200 Lektorinnen und Lektoren in den beteiligten Bibliotheken macht dieses Angebot möglich. Das Projekt erhält nun eine wertvolle Verstärkung durch den Eintritt der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen, eines der größten Bibliothekssysteme Deutschlands.

Über die Bertelsmann Stiftung:

Die Bertelsmann Stiftung versteht sich als Förderin des Wandels für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Sie will Reformen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Soziales, Gesundheit sowie Internationale Verständigung voranbringen. Die 1977 von Reinhard Mohn gegründete, gemeinnützige Einrichtung hält die Mehrheit der Kapitalanteile der Bertelsmann AG. In ihrer Projektarbeit ist die Stiftung unabhängig vom Unternehmen und parteipolitisch neutral.

Am 29-03-2004

Verbraucherschützer warnen vor betrügerischen Dialer-Rechnungen

Nur Internet Explorer betroffen

Internet-Nutzer erhalten derzeit gehäuft Rechnungen über 49,99 oder 69,95 Euro für angeblich abgeschlossene Monats-Abonnements von "Erotikdiensten" und ähnlichem. Das berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Mehrere Firmen bedienten sich derzeit illegaler Wählprogramme, sogenannter Dialer, die Sicherheitslöcher des verbreiteten WWW-Browsers Internet Explorer ausnutzen und ohne Zutun oder Wissen des Benutzers eine 01805-Nummer anrufen. Dabei würden die Telefonnummern der Betroffenen übermittelt, die daraufhin Rechnungen erhielten. Die Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass Dialer seit Dezember nur noch die Rufnummerngasse 09009 verwenden dürfen, Opfer daher alleine aus diesem Grund die Rechnung nicht bezahlen müssen.

Offensichtlich über die bei der Einwahl übetragene Rufnummer ermittelten die Firmen dann die Anschrift des Anschlussinhabers. Versender der aktuellen Rechnungswelle sei einmal eine Firma mit Münchener Postfachadresse, die einen "Erotikdienst" anbieten wolle. Ferner gebe es Rechnungen für eine "gebührenpflichtige Serviceleistung" in Form eines "Monatszugangs: Internet Portal Flatrate". Die der Verbraucherzentrale bekannten Rechnungsempfänger konnten sich die Rechnung nicht erklären und sind sich sicher, keine entsprechenden Abo-Verträge online abgeschlossen zu haben.

Die Verbraucherschützer vermuten, dass diese Firmen mit derselben Masche vorgehen, wie zuvor schon die "Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH" (HAS). Dieser Firma hatte die zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Anfang März jede Rechnungsstellung für ihre Dialer-Einwahlen über eine Frankfurter Nummer verboten. Außerdem verfügte die RegTP, dass die Rechnungen der HAS rückwirkend seit dem 15. August 2003 nicht bezahlt werden müssen. Seit diesem Tag gilt ein verschärftes Gesetz gegen Betrug mit den sogenannten Mehrwertdiensten, das aber nach Einschätzung von Fachleuten noch viele Lücken für kriminelle Machenschaften lässt.

Die jetzt aufgefallenen Rechungsversender verwenden nach Informationen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verschiedene sich über 01805-Nummern einwählende Dialer-Programme und umgehen damit die von etlichen Firmen und Privatpersonen eingerichteten Sperren der Nummerngassen 0190 und 0900.

Wer sicher ist, im Internet keinen "Abo-Vertrag" mit dem Absender der Rechnung geschlossen zu haben, braucht nach Auffassung der Verbraucherzentrale die erhaltenen Rechnungen nicht zu bezahlen. Betroffene sollten die Regulierungsbehörde informieren und sich bei Fragen an die Beratungsanwälte der Verbraucherzentralen wenden, so die Empfehlung.

Von Betrügereien mit sich unbemerkt installierenden Dialern sind nur Nutzer des Microsoft Internet Explorer betroffen. Andere Browser wie Opera, Mozilla oder dessen kommerzielle Variante Netscape weisen keine derartigen Sicherheitslücken auf, die sich auch andere Kriminelle wie Virenprogrammierer oder Ersteller von Spionage- und Sabotageprogrammen zu Nutze machen. Auch Nutzer anderer Betriebssysteme als Microsoft Windows - etwa Linux oder MacOS - sind nicht durch automatische Einwahlen gefährdet.

Am 20-04-2004

Weiterer Rückschlag für unseriöse Dialer-Firmen

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot

Eine unseriöse Dialer-Firma darf weiterhin keine Rechnungen für ihre angeblichen Dienstleistungen erstellen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Montag einen Antrag der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, mit dem diese sich gegen das von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausgesprochene Verbot der Rechnungslegung wandte. Das Gericht begründete seine Entscheidung, das Interesse der Firma, für nicht bestehende Forderungen Rechnungen zu erstellen, müsse hinter dem Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz zurückstehen.

Die Firma erstellte Rechnungen für einen ausländischen Anbieter eines Erotik-Internet-Dienstes. Dessen Einwahlprogramm, ein sogenannter Dialer, wurde bereits dann aktiviert, wenn Nutzer des Internet Explorer einen Button oder Werbebanner anklickten. Das Programm trennte die bestehende Internet-Verbindung und stellte stattdessen eine Verbindung zu einer Festnetzrufnummer her. Mit der - unzulässigen - Nutzung einer Festnetz-Nummer wurden bestehende Rufnummernsperren ausgehebelt. Bei der Einwahl wurden nach Angaben der RegTP die Telefonnummer des Internetnutzers ermittelt und Daten des Benutzers ausspioniert. Der Inhaber des Telefonanschlusses erhielt sodann eine Rechnung der Firma über 69,95 Euro für die Möglichkeit, das Internet-Erotik-Angebot einen Monat lang zu nutzen. Über 100.000 Rechnungen soll HAS für den dubiosen Service versandt haben.

Die RegTP hatte am 26. Februar Rechnungstellung und Inkasso für die Zeit ab dem 15. August 2003 verboten. Gegen diesen Bescheid hatte die Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH beim Verwaltungsgericht Köln einstweiligen Rechtsschutz beantragt, was das Gericht jetzt ablehnte.

Zur Begründung führten die Richter aus, dass das Interesse der Firma, vorläufig weiterhin Rechnungen erstellen zu können, weniger schwer wiege als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin, Rechnungen über zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen zu erstellen. Die weiteren Rechtsfragen blieben der Klärung im Hauptsacheverfahren überlassen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann die Firma noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Von Betrügereien mit sich unbemerkt installierenden Dialern sind nur Nutzer des Microsoft Internet Explorer betroffen. Andere Browser wie Opera, Mozilla oder dessen kommerzielle Variante Netscape weisen keine derartigen Sicherheitslücken auf, die sich auch andere Kriminelle wie Virenprogrammierer oder Ersteller von Spionage- und Sabotageprogrammen zu Nutze machen. Auch Nutzer anderer Betriebssysteme als Microsoft Windows - etwa Linux oder MacOS - sind nicht durch automatische Einwahlen gefährdet.

VG Köln, Beschluss vom 26.04.2004, Az.: 11 L 673/04

Am 28-04-2004

Preis für chinesischen Dissidenten Huang Qi

"Freiheit im Internet"

Der Chinese Huang Qi ist mit dem diesjährigen Preis für "Freiheit im Internet" von Reporter ohne Grenzen ausgezeichnet worden. Der Cyberdissident ist seit vier Jahren im Gefängnis, weil er die chinesische Regierung auf seiner Webseite kritisiert hat. Zhang Lun, ebenfalls chinesischer Dissident, hat deshalb den Preis an seiner Stelle im Europäischen Zentrum für Fotografie in Paris entgegen genommen. Als die Polizei am 3. Juni 2000 bei Huang Qi erschien, um ihn zu verhaften, konnte er eine letzte E-Mail verschicken: "Good bye - die Polizei will mich mitnehmen. Wir haben einen langen Weg vor uns. Danke an alle, die bei der demokratischen Entwicklung Chinas geholfen haben."

Im Januar 2001 wurde Huang Qi wegen "Subversion" und "Anstiftung zum Sturz der staatlichen Autorität" angeklagt. Bei seiner ersten Verhandlung im Februar 2001 fiel er in Ohnmacht - offensichtlich geschwächt durch lange Verhöre und schlechte Haftbedingungen. Ein anwesender westlicher Diplomat berichtete, dass Huang eine Narbe auf der Stirn hatte und ihm ein Zahn fehlte. Im August 2001 fand ein Scheinprozess hinter geschlossenen Türen statt.

Erst drei Jahre nach seiner Verhaftung, im Mai 2003, erfuhr Huang Qi, dass er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Sein Verbrechen: Er hatte auf seiner Webseite Artikel über das Tiananman-Massaker 1989 veröffentlicht. Die Seite lief über einen Server in den USA, nachdem sie in China gesperrt worden war.

Als seine Familie ihn erstmals nach drei Jahren besuchen durfte, berichtete er seiner Frau Zeng Li, dass er in den ersten Jahren seiner Haft regelmäßig geschlagen und gezwungen wurde, auf dem Boden seiner Zelle zu schlafen. Zudem verbrachte er ein Jahr in Handschellen in einem dunklen Raum. Nun wird er monatlich in eine andere Zelle verlegt, weil er mit Mithäftlingen über Politik und Korruption diskutiert. Dennoch versucht Huang Qi, weiterhin zu schreiben und beharrt gegenüber den Behörden auf seiner Unschuld.

Am 23-06-2004

Musik-Industrie soll jeden Internet-Nutzer identifizieren können

Auskunft über illegal gespeicherte Daten?

Das Bundesjustizministerium will der Musik-Industrie und anderen Urheberrechts-Inhabern bessere Möglichkeiten zur Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern geben. In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll ihnen ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern eingeräumt werden. Damit sollen sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen können. Eine entsprechende Ankündigung machte der zuständige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), der dortige Datenschutzbeauftragte, kritisierte die Pläne massiv. Die Datenschützer wiesen darauf hin, dass nach dem Teledienste-Datenschutzgesetz die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Auskunfsansprüche müssten daher ins Leere laufen. Wer dies ändern wolle, rüttele an den Grundfesten einer demokratischen Informations- und Kommunikationskultur.

Der Provider hat nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. Zudem sollen die Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen. "Mit anderen Worten: Eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig", fassen die Datenschützer zusammen. Entsprechende Auskunftsansprüche müssten nach der geltenden Rechtslage ins Leere laufen. "Es verwundert", so die Behörde, "dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten bekanntwerden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden kann."Für die bestehenden, an den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung ausgerichteten Regelungen hat sich der Gesetzgeber 1997 unter einer CDU/FDP-Regierung und wiederholt im Jahr 2001 unter einer rot-grünen Regierung entschieden, um Akzeptanz und Vertrauen der Nutzer für die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu gewinnen. Zuletzt wurde die bestehende grundrechtskonforme Gesetzesregelung im Mai 2004 mit großer Mehrheit im Bundestag bestätigt.

"Wer etwas anderes will, rührt an den Grundfesten einer offenen und damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur", kritisiert das ULD. Eine flächendeckende Verpflichtung zur Speicherung von Nutzungsdaten, sei es aus Gründen der Inneren Sicherheit oder sei es zur Verfolgung von Zivilrechtsansprüchen, wäre nach Ansicht der Datenschützer die Basis einer umfassenden Überwachungsinfrastruktur des Nutzungsverhaltens im Internet, mit tiefgreifenden negativen Folgen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft.

Noch im Sommer soll der Referentenentwurf des Gesetzes vorliegen. Dabei soll auch das Herunterladen und Kopieren urheberrechtlich geschützter Dateien unter Strafe gestellt werden. Nach dem derzeit geltende, Ende letzten Jahres verschärften Urheberrechtsgesetz ist nur das Kopieren von Werken aus "offensichtlich" rechtswidrigen Quellen verboten. Da viele Bands Tauschbörsen oder andere Dienste des Internet nutzen, um ihre eigenen Stücke zu verbreiten, kann kaum ein Nutzer wissen, ob die "Kopiervorlage" legal ist oder nicht, ob mithin das Herunterladen künftig strafbar sein wird oder nicht.

Am 30-06-2004

Unzureichende Information über Risiken von WLAN

Wireless Local Area Network

Wer sich über die Risiken der neuen drahtlosen Netzwerktechnologie WLAN (Wireless Local Area Networks) informieren will, stößt auf viele Hindernisse. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie des Öko-Instituts Freiburg. Öffentliche WLAN - Hotspots befinden sich an Bahnhöfen, Universitäten und Flughäfen, werden neuerdings aber auch privat verstärkt eingesetzt. Doch WLAN weißt möglicherweise auch Risiken auf, diese könnten im Bereich der Datensicherheit oder der elektrischen Strahlung liegen.

"Es gibt niemanden, der kompakt, allgemeinverständlich und übersichtlich die verschiedenen Aspekte von WLAN neutral beleuchtet", fasst die Wissenschaftlerin Kathrin Graulich das Ergebnis der Untersuchung zusammen. Weder konnte sie beispielsweise eine entsprechende Internet-Plattform identifizieren, noch eine Informationsbroschüre finden. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich ExpertInnen des Freiburger Instituts angesehen, wie die Information und Kommunikation zu Chancen und Risiken von WLAN bisher gelaufen ist.

Insgesamt haben die ExpertInnen 88 verschiedene Medien ausgewertet. Dazu gehörten Fach- und Testzeitschriften, Tageszeitungen sowie überregionale Magazine, zudem Informationen von Herstellern und Providern, von bundes- und landesweiten Institutionen sowie Organisationen. Die Auswertungen zeigten dass das Informationsangebot bei den Anbietern von WLAN und bei PC-Zeitschriften am größten ist. Während "unabhängige" Absender wie Verbraucherorganisationen, staatliche Institutionen oder Nicht-Regierungs-Organisationen bislang wenig über Chancen und Risiken von WLAN informieren.

Eine nicht-repräsentative Befragung von 28 Institutionen aus den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt, Gesundheit, Kirchen, Kommunen, Schulen und Unternehmen hat gezeigt: Der größte Informationsbedarf liegt im Bereich der Datensicherheit und der elektromagnetischen Strahlung. Diese Informationen werden von unabhängigen Institutionen gewünscht, gleichzeitig sollten aber auch die Anbieter mehr darüber berichten. Zudem wünschen sich die meisten Befragten Immissionsmessungen.

Am 08-07-2004

Internet ist liebste Freizeitbeschäftigung bei Kindern

Fernsehen überholt

Die Internetnutzung gewinnt bei Kindern zwischen sechs und 16 Jahren zunehmend an Bedeutung. 90 Prozent von ihnen waren schon einmal im Internet. Das ergab die Studie "Kinder Online 2004" vom Medienunternehmen Neue Digitale und vom Frankfurter Kinderbüro. Demnach surfen Kinder im Durchschnitt rund fünf Stunden die Woche. Die 13- bis 16- Jährigen kämen sogar auf knapp acht Stunden wöchentlich. Das Surfen im Internet habe damit bei den bevorzugten Freizeitaktivitäten mit 8,4 Prozent das Fernsehen (mit sechs Prozent) überholt. Befragt wurden insgesamt 227 Kinder aus Frankfurter Schulen. Rund 80 Prozent der Kinder haben demnach Zuhause Zugang zu einem Computer.

Bei der ersten Untersuchung im Jahr 2001/02 waren es nur 59 Prozent. Mehr als die Hälfte verfüge außerdem über einen eigenen Rechner. Ein Internetanschluss sei bei 67,8 Prozent dieser PCs vorhanden. 33 Prozent verfügten über einen DSL-Anschluss. Fast drei Viertel der über 13-Jährigen hätten eine eigene E-Mail-Adresse. Neben Spielen und Rätseln werde das Internet laut Studie am häufigsten zur Kommunikation und zur Informationssuche für die Schule genutzt.

Auch im Mobilfunkbereich holten die Kinder auf. Laut Studie verfügen mittlerweile mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der befragten Kinder über ein Handy. Die Mehrzahl von ihnen (63 Prozent) telefoniere via Prepaid-Karte. Die durchschnittliche Handyrechnung belaufe sich auf 40 Euro. Rund 85,7 Prozent der Kinder nutzten das Handy vorrangig zum SMS-Versand. Für 63 Prozent der Kinder zähle auch der Download von Klingeltönen und Handylogos zu den Lieblingsbeschäftigungen am Handy. Knapp 43 Prozent der befragten Kinder nutzten das Handy, um Fotos zu machen und zu verschicken.

Am 09-09-2004

Gesetzesänderung kann Internetbetrug erleichtern

Signaturgesetz

Die Bundesregierung plant eine Abschwächung des Signaturgesetz. Nach Berichten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) würde das Phishing, Datenklau und Betrügereien im Internet erleichtern. Schon seien anhaltende Angriffe auf Online-Banking Kunden durch sogenanntes "Phishing" zu verzeichnen, was auf deutliche Sicherheitslücken hinweise. Daher sei es notwendig, virtuelle Geschäftspartner eindeutig identifizieren zu können. Machbar wäre dies durch einen breiten Einsatz der "qualifizierten elektronischen Signatur", einem fälschungssicheren elektronischen Siegel. Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine sichere Signaturanwendung seien seit Jahren im Signaturgesetz verfügbar - weil Banken und Sparkassen die Kosten scheuten, würden die sicheren System bisher jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt.

"Die geplanten Änderungen kappen die tragenden Sicherheitselemente für einen effektiven Verbraucherschutz," kritisierte vzbv-Vorstand Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Im Bundesrat wurde der Gesetzesvorschlag im Eilverfahren und ohne Beteiligung des dortigen Rechtsausschusses durchgewunken.

Auch Stefan Görk, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer, kritisiert die Pläne: "Sinn und Zweck der qualifizierten elektronischen Signatur ist das Schaffen von Sicherheit. Wenn man die aufgibt, kann man es auch lassen."

Die elektronische Signatur mittels Signaturkarte soll bei Geschäften im Internet die eigenhändige Unterschrift ersetzen - mit dem Unterschied, dass letztere nicht in falsche Hände geraten kann, eine Signaturkarte hingegen schon. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das bestehende Signaturgesetz nur vereinfachen soll, verzichte auf die derzeit notwendige schriftliche Beantragung der Signaturfreischaltung. Damit solle eine vereinfachte Auslieferung von rund 40 Millionen Bankkarten mit zusätzlicher Signaturfunktion möglich werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung würde künftig ein Mausklick beim Online-Banking oder beim Vertragsschluss im Internet genügen, um eine kombinierte Signatur-Bankkarte mit allen rechtlichen Folgen für den Nutzer zu aktivieren. Im Nachhinein könne dann niemandmehr nachprüfen, ob ein berechtigter Signaturnutzer oder ein Dritter diesen Vorgang ausgelöst hat.

Umso wichtiger sei es, dass bei der Beantragung der Signatur eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers erfolgt. Dies sei durch das derzeitige Gesetz sichergestellt, würde durch einen Wegfall des schriftlichen Antrages jedoch nicht länger gewährleistet. Dadurch würde dem elektronischen Siegel die Unverwechselbarkeit genommen.

Erschwerend komme hinzu: Auch die bisher vorgeschriebenen schriftlichen Warnhinweise für den Signaturnutzer auf die weitreichenden Rechtswirkungen eines Signatureinsatzes und die schriftliche Empfangsbestätigung durch den Antragsteller bei der Auslieferung der Signaturkarte sollen entfallen. Damit würden alle Warnfunktionen entfallen, die bisher an einen sicheren Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen gekoppelt waren. "Wenn nicht mehr sicher ist, dass der jeweilige Karteninhaber die Signaturkarte auch tatsächlich beantragt und erhalten hat, wären rechtlich bindende Geschäfte damit unzumutbar," so Stefan Görk von der Bundesnotarkammer. Das sei weder der Bundesregierung noch den Banken klar. "Der Gesetzesentwurf täuscht den Verbrauchern eine Sicherheit vor, die gar nicht vorhanden ist."

Am 14-09-2004

Internet-Handel nimmt zu

E- Commerce

Auf die rasante Verbreitung von PCs und Internet-anschlüssen in privaten Haushalten haben auch Handel und Dienstleistungsunternehmen reagiert. Elektronischer Handel oder E- Commerce wird mittlerweile von vielen Unternehmen praktiziert. Das berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Doch trotz der enormen Zuwachsraten in den letzten zehn Jahren sei der Anteil der Kunden, die neben dem traditionellen Einkauf auch die elektronischen Angebote nutzen, meist sehr gering. Bei knapp der Hälfte der Befragten liegt dieser Anteil noch unter fünf Prozent.

Die Auswirkungen des Internetvertriebs auf das traditionelle Geschäft seien bisher kaum spürbar. Noch immer erwirtschaften fast 84 Prozent der Unternehmen mehr als die Hälfte ihres Umsatzes im traditionellen Geschäft, jedes zweite Unternehmen sogar mehr als 90 Prozent. Jedoch erwarten mehr als zwei Drittel der Befragten im Internetbereich ein schnelleres Umsatzwachstum als im traditionellen Bereich. Bemerkenswert sei die Tatsache, dass fast die Hälfte der Unternehmen durch die Eröffnung eines Internetkanals zusätzliche Umsätze im traditionellen Verkauf verzeichnen könnten. Offensichtlich reiche oft die Einrichtung einer Webseite aus, um den Umsatz im traditionellen Geschäft zu stimulieren.

Relativ unwichtig für eine erfolgreiche Entwicklung des Internetvertriebs scheine der Standort zu sein. Als wichtig empfunden würden hingegen die durch Wirtschafts- und Technologiepolitik gesetzten Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur spezifischen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. 60 Prozent der befragten Unternehmen stufen Beratungsstellen und finanzielle Förderung als "wichtig" oder "sehr wichtig" ein.

Die Studie zur aktuellen Situation im elektronischen Handel stützt sich auf Befragungen von Berliner Multichannel-Unternehmen, die ihre Produkte sowohl traditionell als auch über das Internet vertreiben.

Am 15-09-2004

Berliner Umweltbibliothek online erreichbar

Umweltwissen

Die Umweltbibliothek der GRÜNEN LIGA Berlin hat ihren Buchkatalog ins Internet gestellt. 2000 Bücher und 100 Videos zu allen Umwelt-Themen, aber auch zu alternativen Lebensweisen oder Entwicklungspolitik können jetzt online gefunden werden. Gesucht werden kann nach Autor, Titel, Verlag oder nach Schlagworten. In der kleinen Bibliothek in der Prenzlauer Allee 230 - gleich neben der Bezirksbibliothek am Wasserturm - können die Bücher dann vier Wochen kostenlos ausgeliehen werden.

"Gern helfen wir auch Schülern und Studenten bei der Recherche für die Hausarbeit oder das Diplom-Thema", sagt Kveta Šimková, die zur Zeit die Bibliothek betreut. Die 22-jährige Tschechin kam über den Europäischen Freiwilligendienst für ein Jahr zur GRÜNEN LIGA Berlin. Die seit 1990 bestehende Bibliothek enthält ausgewählte Neuerscheinungen, die auch in der Verbandszeitung RABE RALF rezensiert werden, ebenso wie die sonst nirgends zu findende Umweltliteratur der 1999 aufgelösten oppositionellen Ostberliner "Umweltbibliothek". Einmalig ist auch das Zeitschriftenarchiv mit 70 Umwelt-Titeln. Für nicht ausleihbare Bücher und Zeitschriften wird eine Kopiermöglichkeit angeboten.

Außerdem können die Besucher in den Regalen der Umweltbibliothek den Informationsdienst "Arbeitsmarkt Umweltschutz" aus dem Wissenschaftsladen Bonn einsehen. Die vierzehntägig erscheinende Publikation enthält jeweils rund 300 aktuelle Arbeitsplatzangebote aus den Bereichen Umweltschutz und Naturwissenschaften. Dafür werden regelmäßig mehr als 90 Tages- und Wochenzeitungen sowie weitere Informationsquellen ausgewertet.

Am 29-09-2004

Jeder zehnte Internet-Nutzer fällt auf "Phishing"-Mails rein

Hoher Schaden durch Betrug

Jeder dritte US-Internetuser erhält zumindest einmal pro Woche eine so genanntes Phishing-Mail, also eine betrügerische elektronische Nachricht, die dem Konsumenten geheime Daten wie Kreditkarteninformationen entlocken will. Ganze 15 Prozent der User, die eine gefälschte Website besuchen, fallen auf die Phishing-Mails hinein und geben sensible Daten her - insgesamt jeder zehnte Internet-Nutzer.

Dies geht aus einer von der Nonprofit-Datenschutz-Organisation Truste gemeinsam mit NACHA, einer Gesellschaft für E-Payment, erstellten Studie hervor. Dabei wurde der in den USA durch Phishing-Mails entstandene Schaden auf 500 Millionen Dollar im Jahr hochgerechnet, berichtet Cnet.

Phishing-Mails locken arglose Konsumenten auf gefälschte Webseiten, wo diese dann etwa ihre Kreditkartennummer, Sozialversicherung oder ihre Kontodaten angeben. In der Untersuchung, für die 1.335 Internet-User USA-weit befragt wurden, gaben mehr als 70 Prozent an, zumindest einmal eine in den betrügerischen Mails genannte Fake-Site besucht zu haben. Für 15 Prozent dieser Konsumenten, das sind rund zehn Prozent aller User, war dabei die gefälschte Webseite offenbar täuschend echt, so dass sie dort private Daten eingetragen haben. Zwei Prozent aller befragten User mussten diesen Leichtsinn dann tatsächlich mit einem finanziellen Schaden bezahlen, der meist innerhalb von zwei Wochen nach dem Phishing aufgetreten ist.

Die Opfer haben beim Phishing einen durchschnittlichen Schaden von 115 Dollar erlitten, was hochgerechnet auf die US-Internet-Gemeinde eine Schadenshöhe von einer halben Milliarde Dollar ergibt, sagte Truste-Sprecherin Carolyn Hodge. Truste liegt mit seiner Untersuchung damit deutlich unter einer Einschätzung des Marktforschungsinstitutes Gartner, das im Juni den Phishing-Schaden alleine in den USA auf 2,4 Milliarden Dollar im Jahr beziffert hatte.

Am 04-10-2004

EBooks - Umsätze nehmen zu

Digital lesen

Die weltweiten Umsätze mit E-Books haben in diesem Jahr deutlich zugelegt. Allein im ersten Quartal stiegen die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 28 Prozent. Bei den Stückzahlen beläuft sich die Steigerung auf 46 Prozent, berichtet der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Nachdem die E-Books den hohen Erwartungen in den zurückliegenden Jahren noch nicht standhalten konnten, deute sich nun eine Trendwende an. Dabei reichten die Geschäftsmodelle im Unterschied zum klassischen Buchmarkt vom Kauf digitaler Bücher im PDF-Format bis hin zum Kauf einzelner Kapitel. Analog zur Entwicklung in der Musikwirtschaft, bei der häufig nur einzelne Musikstücke gekauft würden, kauften die Leser dabei nur die Kapitel, für die sie sich interessierten. Dennoch handelt es sich bei E-Books insgesamt um ein Nischenprodukt. So beträgt der Anteil von E-Books am Gesamtumsatz von Büchern in Deutschland je nach Angabe zwischen zwei und drei Prozent.

Bereits im vergangenen Jahr konnte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beobachten, dass die Anzahl der Verlage wächst, für die Digitale Bücher in ihrer Bedeutung zunehmen. Auch die Anzahl der Verlage, für die sich die Erwartungen zumindest teilweise erfüllt haben, habe weiter zugenommen. "Ein Grund ist sicher darin zu sehen, dass für die jüngere Generation die technischen Voraussetzungen zum Alltag gehören.", meint Wolfgang Büscher, Leiter des Arbeitskreises Geschäftsmodelle E-Content/E-Services im BVDW. E-Books seien vor allem für unterwegs sehr praktisch, ließen sie sich doch auf kleinen Speichermedien für das Notebook transportieren. Doch auch für die ältere Generation sei das E-Book interessant, weil im Gegensatz zum klassischen Buch, die Lesbarkeit an die individuellen Bedürfnissen angepasst werden könne.

Aus Sicht der Verlage ergäben sich interessante Möglichkeiten, da sie mit einem vergleichsweise geringen Investment eine Vielzahl zusätzlicher Gestaltungsmöglichkeiten in die digitale Version einfließen lassen könnten. "Auf den ersten Blick ist vor allem das Fehlen der kritischen Masse für die Verlage interessant. Es muss nicht mehr eine bestimmte Seitenzahl wie im Buch erreicht werden, um den Preis zu rechtfertigen.", so Alexander Felsenberg, BVDW-Geschäftsführer. Zudem gelte für E- Books keine Buchpreisbindung.

Am 06-10-2004

Firefox macht Jagd auf Internet Explorer

Sichere Browser-Alternative legt zu

Die weltweite Browser-Landschaft hat sich im dritten Quartal dieses Jahres neu sortiert. Der Newcomer Firefox, eine Standalone-Lösung des freien Browser-, Mail- und News-Paketes Mozilla, hat sich unter den Alternativen zum Internet Explorer auf den ersten Platz vorgeschoben. Fast drei Prozent der User surfen derzeit mit Firefox durchs Web, Tendenz steigend. Dies geht aus einer aktuellen Browser-Analyse des deutschen Online-Werbers Adtech hervor. Der wegen ständiger schwerer Sicherheitslücken in die Kritik geratene Internet Explorer sei allerdings immer noch unangefochten Nummer Eins.

In der Gesamtliste aller Browser stehe Firefox hinter dem Internet Explorer 6.x, 5.5 und 5.x an vierter Stelle. Die Vorab-Version des "Feuerfuchs" 1.0, die erst seit dem 15. September zum Download bereit steht, fand so viel Resonanz unter den Unsern, dass Mozilla 1.x und Opera als IE-Rivalen deutlich abgehängt wurden.

Der Internet Explorer hat gegenüber den anderen WWW-Browsern den unschlagbaren Vorteil, dass Microsoft ihn als Bestandteil seines Betriebssystems Windows ausliefert. Wie Windows leidet der Internet Explorer jedoch unter ständigen massiven Sicherheitsproblemen, die teilweise lange Zeit nicht behoben werden. Zusätzlich installieren viele Nutzer die Sicherheits-Updates nicht, so dass Viren, Dialer und andere Schad-Software ein besonders leichtes Spiel haben.

Alternativ-Browser wie Opera oder Mozilla mit seinen Abkömmlingen wie Netscape oder Firefox weisen nur äußerst selten Sicherheitslücken auf. Zudem werden diese wegen der geringen Verbreitung kaum ausgenutzt.

"Firefox wird weitere Marktteile gewinnen", kommentiert Dirk Freytag, Vorstand von Adtech. "Er ist auf dem besten Weg, die Nummer zwei unter allen Browsern zu werden", so Freytag.

Für die Analyse der Browser-Verteilung hat Adtech die Banneranfragen aus ganz Europa an den eigenen Adserver im dritten Quartal ausgewertet. Die Angaben, welcher Browser eine Anfrage stellt, sind allerdings mit Vorsicht zu genießen: Beispielsweise gibt sich Opera standardmäßig als Internet Explorer aus, um zu verhindern, dass Web-Programmierer Nutzer alternativer Browser ausschließen.

Laut der Analyse waren im September 82 Prozent aller Surfer mit dem Internet Explorer 6.x im Netz unterwegs. 5,59 Prozent verwendeten den IE 5.5 und 5,04 Prozent eine ältere Version des 5er. Firefox diente immerhin 2,91 Prozent als Transportmittel durch die "unendlichen Weiten" des Internet und Mozilla 1.x beförderte 2,1 Prozent. Opera 7.x sicherte sich mit einem Prozent den vorletzten Platz vor dem einstigen Marktführer Netscape, der mit 0,82 Prozent das traurige Schlusslicht bildet.

Am 19-10-2004

Kategorien
nachrichten
Stichworte

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten