Die Maschen, durch die der Einzelne gewollt oder ungewollt schlüpfen könne, seien groß, so die Kampagne. Bei rechtzeitiger Information werde letztlich jeder eine reale Chance haben, sich vor dem Zwangsdienst zu schützen. Unberührt bleiben jedoch die Erfassung und die Pflicht aller jungen Männer, sich mustern zu lassen, "damit die Gewöhnung an das Militärische", so die Kampagne.
Doch ob mit den Neuregelungen ein verfassungskonformer Zustand hergestellt wird, zweifelt selbst das Bundesverfassungsgericht an. Denn angesichts von Jahrgangsstärken bei über 400.000 in den kommenden Jahren, die in die Wehrpflicht hineinwachsen, sinkt die Quote der Einberufungen zum normalen Grundwehrdienst nach Angaben der Kampagne auf nur noch neun Prozent. "Wenn nur ein geringer Teil der wehrpflichtigen Männer zur Bundeswehr einberufen wird", so das Gericht im Beschluss vom 17. Mai 2004, wird "die in der Rechtsprechung noch nicht geklärte Frage auf(geworfen), ob die gegenwärtige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar ist."
Das neue Gesetz hat die Tauglichkeitsstufe "T3" vollständig abgeschafft - diese Männer gelten jetzt als untauglich für den Dienst am Vaterland. Noch vor wenigen Jahren mussten sogar noch Männer einrücken, die als "T7" Gemusterte nur Bürojobs erledigen konnten. Ebenso sind Verheiratete und Väter befreit. Der Zivildienst dauert mit neun Monaten jetzt endlich genau so lange wie der Kriegsdienst.
Für den Kriegsfall allerdings bleibt alles beim alten: Jeder Wehrpflichtige kann bis Ende des Jahres, in dem er seinen 60. Geburtstag feiert, einberufen werden. Zurückstellungen treten dann außer Kraft.