Weber forderte deshalb eine bessere Zusammenarbeit von Polizei und den zuständigen Verwaltungsbereichen. "Bereits bei der Strafanzeige bei der Polizei sollten die Gewaltopfer oder deren Angehörige auf ihre Ansprüche gemäß Opferentschädigungsgesetz hingewiesen werden", so der Vorsitzende.
Jedes Jahr werden der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge rund 200.000 Menschen Opfer von Gewaltdelikten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung und Geiselnahme. Hinzu kommt die Dunkelziffer nicht angezeigter Taten, abzuziehen sind die Fälle, in denen die Polizei zwar ein entsprechendes Delikt annahm, aber es in Wirklichkeit gar nicht vorlag. Insbesondere von der Polizei als Mord eingestufte Fälle werden häufig von Gerichten nicht als solche anerkannt - aber bei Mordverdacht kann die Polizei mit schärferen Maßnahmen ermitteln.