Neben der Einhaltung grundlegender Menschenrechte und sozialer Mindeststandards dürfen bei Anbau und Herstellung von Bio-Produkten aus Fairem Handel keine chemisch-synthetischen und mineralischen Düngemittel sowie keine Pestizide und gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt werden. So produziere beispielsweise die Kaffeegenossenschaft UCIRI in Mexiko - ein Zusammenschluss von Indio-Familien aus 53 Dörfern - ihren Kaffee mit Hilfe traditioneller Anbau- und Verarbeitungsmethoden: Auf den Feldern werde Kompost aus Pflanzenabfällen ausgebracht, das Unkraut mit der Hand gejätet und Schädlinge würden ohne Pestizide bekämpft.
Zwei Drittel dieses Kaffees würden zu Bedingungen des Fairen Handels exportiert. So erhielten die UCIRI-Mitglieder pro (US-)Pfund Rohkaffee 1,26 US-Dollar statt der auf dem Weltmarkt üblichen 50 bis 60 (US-)Cent. Die Mehreinnahmen steckten die Genossenschaftsmitglieder in den Aufbau eines ärztlichen und zahnmedizinischen Gesundheitszentrums mit angeschlossener Apotheke. Viele Mitglieder hätten davor noch nie einen Arzt gesehen.