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Gentechnik

Ethikrat einstimmig gegen Klonen

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Nach mehr als einjährigen intensiven Beratungen hat der Nationale Ethikrat am heutigen Montag seine Stellungnahme "Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken" vorgelegt. Nach eigenen Angaben hat sich der Rat auf drei elementare Beschlüsse geeinigt: Er empfiehlt ein weltweites Verbot der Klonug zu Fortpflanzungszwecken, darüber hinaus, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen, sowie die Präzisierung der deutschen Rechtslage. Das heißt, ein strafrechtliches Verbot.


Die ethischen und verfassungsrechtlichen Bewertungen des Ethikrates zum Fortpflanzungs- und zum Forschungsklonen gründen sich auf eine Analyse des wissenschaftlichen Sachstands und der geltenden Rechtslage. Ebenso wie bei der vorherigen Stellungnahme sei auch hier auf eine Abstimmung verzichtet worden, stattdessen hätte jedes Mitglied die Position unterschrieben, die es tragen möchte.

Der Nationale Ethikrat wurde Mitte 2001 nach einem Beschluss der Bundesregierung gegründet, um Auswirkungen und Standpunkte technischer Neuerungen unter Aspekten von Naturwissenschaften, Medizin, Theologie und Philosophie, Sozial- und Rechtswissenschaften berücksichtigen zu können. Die Vertreter werden alle vier Jahre vom Bundeskanzler berufen und treten in der Regel monatlich zusammen. Er ist als beratendes und vermittelndes Organ der Gesellschaft zu verstehen und soll die Entscheidungsträger in der Politik und Wirtschaft mit den Überlegungen der oben genannten Fachbereiche vertraut machen.

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