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Energiewirtschaftsgesetz

Energiemarkt soll entflechtet werden

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Änderungen des Energie-wirtschafts-gesetzes werden morgen im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist es, Regeln zu finden, die neuen Energieanbietern den Zugang zu Strom- und Gasnetzen ermöglichen und diesen Zugang durch staatliche Kontrollen zu garantieren. Es geht darum, dass die Bedingungen zur Nutzung von Stromnetzen vereinfacht und erleichtert werden und die Netzentgelte sinken - in diesem Zusammenhang also auch die Verbraucherpreise. Laut Gesetzgeber sei es Ziel "einen diskriminierungsfreien Netzzugang und Wettbewerb zu gewährleisten". Daneben wird es auch um die "Entflechtung von Netz und Betrieb" gehen.


Seit der Energiemarkt 1998 für den Wettbewerb freigegeben ist, gibt es Probleme. Die vier größten Energieunternehmen Deutschlands: E.on, RWE, EnBW (Energie Badenwürtemberg) und Vaterfall Europe haben sich den Markt aufgeteilt. Netzwerkbetreiber, Stromhersteller und die Kundenbetreuung liegt nicht selten in ein und denselben Händen. Will ein Unternehmen Stromkunden versorgen, dass selbst kein eigenes Kraftwerk zur Stromerzeugung hat, muss es aus fremden Kraftwerken Strom einkaufen und so genannte Netzentgelte an die regionalen Netzwerke zahlen, um den Strom an die Kunden bringen zu können.

Laut dem Fachleiter Holger Krawinkel von dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) sind diese regionalen Netzwerke deutschlandweit in den Händen von 800 bis 900 Netzwerkunternehmen, die teilweise Tochtergesellschaften der großen Kraftwerkunternehmen sind. Neue Stromanbieter haben durch die enge Verflechtung der Mutter- Tochterunternehmen kaum eine Chance in den Strommarkt zu kommen. Zwar dürfen offiziell keine Wettbewerbseinschränkungen existieren, aber laut Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband, würden der Wettbewerb indirekt eingeschränkt werden: Die Stromanbieter wiesen dann auf "technische Probleme" oder Überlastung der Stromnetze hin.

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