"Es ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz, dass Informationen über Gentechnik für Lebensmittel auch juristisch sattelfest sind", sagt Corinna Hölzel von der Greenpeace-Verbraucherorganisation EinkaufsNetz. "Die Mehrheit der Verbraucher wünscht sich gentechnikfreie Lebensmittel und der Bedarf an Auskünften ist nach wie vor enorm groß. Wir haben bisher über 1,3 Millionen Einkaufsratgeber an Verbraucher verteilt."
Das Gericht bestätigt, dass es Ziel des Ratgebers sei, "dem Kunden bei seinem Einkauf zu ermöglichen, möglichst Produkte zu erkennen, deren Hersteller unter Verzicht auf Gentechnik hergestellte Erzeugnisse anbieten". Weiter heißt es im Urteil der 28. Zivilkammer: "Die Problematik von genmanipulierten Inhaltsstoffen in der Nahrung ist aufgrund der unkalkulierbaren Gefahren, die die Gentechnik für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bildet, von erheblichem öffentlichem Interesse."
Greenpeace hatte Hermes seit Juli 2003 mehrfach aufgefordert, sich an der Umfrage zum Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln und Futtermitteln zu beteiligen. Hermes gab keine Erklärung ab und wurde schließlich in der so genannten "roten Kategorie" aufgelistet. Diese warnt Verbraucher mit "Achtung! Hier unterstützen Sie möglicherweise den Anbau von Gen-Pflanzen" und vereint Firmen, die Gentechnik einsetzen, und Firmen, die auch auf wiederholte Nachfragen nicht geantwortet haben. "Diese Firmen sollten das Bedürfnis der Verbraucher nach Information, Sicherheit und Qualität in Zukunft ernst nehmen", erklärt Hölzel.
Im Greenpeace EinkaufsNetz engagieren sich bereits über 30.000 kritische Verbraucher. Sie sind gemeinsam mit Greenpeace für gesunde Lebensmittel aktiv. Beim EinkaufsNetz gibt es neben der Information über Produkte und deren Herstellungsweisen auch vielfältige Mitmachaktionen, um die Qualität von Lebensmitteln zu verbessern.