Ab dem 21. Oktober 2004 müssen diese Lebensmittel nach der EU-Verordnung Nr. 608/2004 ausführlich gekennzeichnet werden. Sie enthalten Pflanzensterine, die von Natur aus in geringen Mengen vor allem in Sonnenblumenkernen, Nüssen und Hülsenfrüchten, aber auch in Gemüse vorkommen. Sie senken nachweislich den Cholesterinspiegel. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften berücksichtigen diese Erkenntnisse: Der Hinweis "mit Pflanzensterin-/Pflanzenstanolzusatz" muss in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angebracht sein. In der Zutatenliste ist die genaue Menge an Phytosterinen aufzuführen.
Damit Verbraucher diese Kennzeichnung richtig verstehen, sind noch weitere Angaben vorgeschrieben, nämlich die Information, dass das Erzeugnis ausschließlich für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten, für schwangere und stillende Frauen sowie für Kinder unter fünf Jahren aber möglicherweise ungeeignet ist. Auch müssen Hersteller darauf hinweisen, dass Patienten, die cholesterinsenkende Arzneimittel einnehmen, das Produkt nur nach Absprache mit dem Arzt verzehren sollten, und weiter, dass die Aufnahme von mehr als drei Gramm Pflanzensterinen pro Tag vermieden werden sollte und dass zur Aufrechterhaltung des Carotinoidspiegels der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse zählt. Für gesunde Personen sind Produkte mit Cholesterin senkender Wirkung überflüssig.