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Datenschutzgarantien für biometrische Merkmale in Pässen gefordert

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Vorsitzende der EU Datenschutzbeauftragten, Peter Schaar, hat bei der Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen Garantien für den Datenschutz gefordert. Aktueller Anlass ist ein entsprechender Entwurf des Europäischen Rats, der noch vor dem Herbst beraten und verabschiedet werden soll. Die biometrischen Merkmale sollen danach vor allem der besseren Identifizierung der Passinhaber dienen und Passfälschungen verhindern. Schaar fordert eine strikte Begrenzung auf diese Zwecke und erklärt: "Die Daten dürfen ausschließlich in den Dokumenten selbst und nicht in einer zentralen Passdatei gespeichert werden."


In seiner Stellungnahme, die er unter anderem an den Vorsitzenden des Rats, den Präsidenten der EU Kommission und den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichtet hat, hob er die besondere Bedeutung einer klaren Zweckbindung der gespeicherten Daten hervor. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, warum ihre biometrischen Daten künftig im Pass gespeichert werden. Sie müssen sicher sein, dass ihre Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden. Weiterhin verlangte er die Einhaltung technischer Garantien, um einem Missbrauch der Daten durch Unbefugte vorzubeugen. Nur diejenigen staatlichen Stellen, die hierzu durch Gesetz berechtigt sind, sollen das Speichermedium auf dem Pass lesen und beschreiben können. Schaar wehrt sich gegen jede zentrale Speicherung der Passdaten, weil das Missbrauchspotenzial zentraler Dateien naturgemäß besonders hoch ist und den möglichen Vorteil eines schnellen Datenabgleichs bei weitem überwiegt. Die EU Datenschutzbeauftragten hatten sich bereits zu der Einführung biometrischer Merkmale in Visen und Aufenthaltstiteln geäußert und hier im Interesse der Betroffenen ebenfalls die Einhaltung von Standards gefordert.

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