DIE Internet-Zeitung
Videla weiter im Visier

Nürnberger Justiz pocht auf Auslieferung von Argentiniens Ex-Diktator

Am

Die Nürnberger Justiz pocht wegen der Ermordung von zwei Deutschen in der Zeit der Militär-Herrschaft in Argentinien "mit Nachdruck" auf die Auslieferung des früheren Diktators Jorge Videla. Daran ändere auch die jetzige Einstellung des Verfahrens gegen andere Mitglieder der ehemaligen Militärjunta nichts, betonte das Oberlandesgericht Nürnberg am Freitag. Gegen Videla und vier weitere Beschuldigte bestehe weiter der "dringende Tatverdacht des Mordes in mittelbarer Täterschaft" an den Studenten Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank.


Videla führte die argentinische Diktatur vom 24. März 1976 bis Ende 1978. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ließ die Militärjunta im Mai 1976 Zieschank, der früher auch in München gewohnt hatte, und im Mai 1977 die Studentin Käsemann aus Tübingen nach tagelangen Folterungen ermorden. Zieschank wurde stranguliert, Käsemann von hinten erschossen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth schloss jetzt das so genannte Argentinienverfahren gegen insgesamt 74 Beschuldigte ab, bei dem es auch um weitere Todesfälle ging. Im Visier der Justiz bleiben aber nur Videla sowie der frühere Oberbefehlshaber der Marine, Emilio Massera, der Chef des 1. Heerescorps der Zone 1, der Kommandeur der Subzone 11 und der Lagerchef des Folterzentrums. Gegen die fünf Männer sind Haftbefehle erlassen worden.

Bei anderen Mitgliedern der Militärjunta konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie als Hintermänner und Befehlsgebende für den Tod der beiden Entführten strafrechtlich mitverantwortlich sind. Wegen Verjährung eingestellt wurde das Verfahren im Fall der Verschleppung und Folterung von Bettina Ehrenhaus und Adriana Marcus, die beide überlebt haben. Bei anderen Verschleppten mit deutscher Staatsangehörigkeit konnten die Ermittler die Umstände des Todes nicht aufklären.

Die Angehörigen der Betroffenen haben nun die Möglichkeit, gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde einzulegen. Sollte der dann zuständige Generalstaatsanwalt die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth teilen, kann es ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geben.

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten