Die Körperliche Anstrengungen beim ausgiebigen Tanzen in der Disco oder beim Sport können beim Genuss der alkohol- und koffeinhaltigen Limonaden zu Schwindel und Kreislaufbeschwerden bis hin zum Kollaps führen. Oft wird die Wirkung des Koffeins völlig falsch eingeschätzt: Anstelle die Wirkung des Alkohols zu mindern oder aufzuheben beschleunigen Koffein und auch die teils enthaltene Kohlensäure in den Getränken Aufnahme von Alkohol ins Blut und entwässern den Körper.
Überlegungen, den Bier- und Weinkonsum erst ab 18 Jahren zu erlauben sind, so Schultz, indes abwegig und nicht durchsetzbar. Den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu erlernen, gehöre zum Erwachsenwerden dazu. Ein generelles Heraufsetzen der Altersgrenze würden die betroffenen Jugendlichen als Entmündigung verstehen. Wer zur Kommunalwahl gehen und seinen Bürgermeister wählen darf, den sollte der Staat nicht wie ein Kind behandeln.
Schultz ist der Ansicht, dass über einen gesetzlichen Haftungsfonds der Getränkeindustrie zur Finanzierung der Folgen jugendlichen Alkoholmissbrauchs nachgedacht werden sollte. Möglich wäre auch eine generell hohe Besteuerung von Alkoholmixgetränken. Und schliesslich muss geprüft werden, wie die rechtlichen Verkaufsbeschränkungen für Alkoholmixgetränke wirkungsvoll durchgesetzt werden können.
Mit der Sondersteuer für die auch als "Premixes" bezeichneten Getränke hofft Rot-Grün, Jugendliche vom Alkoholkonsum abzuhalten. Sie soll für gut einen viertel Liter mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent rund 84 Cent betragen.