Die deutschen Verbraucher müssten aufgrund fehlenden Wettbewerbs weiterhin mit europäischen Spitzenpreisen beim Strom rechnen. "Das Energiewirtschaftsgesetz wird den Netzbetreibern weiterhin Monopolgewinne sichern - zu Lasten der privaten Haushaltskunden", sagte Edda Müller, Vorstand des Verbandes.
Deutschland ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinie im Verzug, die bis zum 1. Juli die Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde für den Energiemarkt verlangt. Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetz muss noch alle parlamentarischen Hürden in Bundestag und vor allem Bundesrat nehmen. Die Durchführungsverordnungen zur Einrichtung der Regulierungsbehörde liegen bisher ebenfalls noch nicht vor. Eine weitere Verzögerung um mindestens ein Jahr sei außerdem angesichts des zunehmenden Widerstands aus wichtigen unionsregierten Bundesländern, der Wirtschaft und den Verbrauchern zu erwarten, so die Kritik. Die Bundesregierung geht dagegen davon aus, dass das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann.
Die Haushaltskunden zahlten für ihren Strom mit etwa 18 Cent pro kWh einen Spitzenpreis im europäischen Vergleich, kritisierte der vzbv. Durchschnittlich acht Cent pro kWh entfielen dabei allein auf die Netznutzungsentgelte, was im europäischen Vergleich ebenfalls einen Spitzenwert bedeute. Gleichzeitig gingen die Investitionen in die Netze in den letzten beiden Jahren auf nur noch etwa zwei Milliarden Euro oder etwa zehn Prozent der Netzerlöse zurück. Insgesamt würden den Verbrauchern bis zu fünf Milliarden Euro jedes Jahr an Kaufkraft entzogen. "Dies ist Gift für die lahmende Binnenkonjunktur und damit für die Volkswirtschaft insgesamt", so Edda Müller. "Die einseitige Förderung von einigen wenigen Branchenriesen ist weder im Interesse der Gesamtwirtschaft noch der Verbraucher."
"Wir begrüßen besonders, dass auch die Kohlendioxid-Emissionen und die Produktion von Atommüll auf dem neuen Stromlabel ausgewiesen werden müssen", sagte Christof Timpe, Energieexperte am Öko-Institut. Damit gehe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt über die Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie hinaus. In dieser Sache hätte sich das Verbraucher- und Umweltministerium gegenüber den Interessen der großen Stromversorger durchgesetzt.
Zudem müssen die Stromversorger auch bundesweite Durchschnittswerte für den Energiemix und die Umweltdaten angeben. Nach Auffassung des Öko-Instituts sind nun die Stromversorger gefordert, ein einheitliches Stromlabel zu entwickeln, das den Verbrauchern die geforderten Informationen übersichtlich und leicht verständlich darstellt.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) forderte dagegen "eindeutige Wettbewerbsregeln" für den Strommarkt. "Der Entwurf für das neue Grundgesetz der Energiemärkte enthält einige richtige Weichenstellungen, aber immer noch eine Fülle von vagen, teilweise widersprüchlichen Vorgaben", sagte Roger Kohlmann, stellvertretender VDEW-Hauptgeschäftsführer.
"Die Kunden profitierten seit 1998 vom erheblichen Preisrückgang durch den Wettbewerb im Bereich der Erzeugung, des Handels und des Vertriebs. Die Regulierung der Stromnetze darf jetzt nicht zum Experimentierfeld von Politik und Behörden werden." Eine "einseitige Ausrichtung auf niedrige Entgelte" für die Netznutzung berücksichtige nicht ausreichend die hohe Versorgungssicherheit in Deutschland. "Angesichts des massiv geförderten Ausbaus der Windenergie sind außerdem erhebliche Investitionen in die Netze erforderlich", erklärte Kohlmann. Das werde sich auf die Netznutzungsentgelte auswirken.
Mit der Begründung, die Windkraft verursache hohe Zusatzkosten bei den Netzen hatte der Vattenfall-Konzern vor wenigen Wochen drastische Erhöhungen der Netznutzungsentgelte angekündigt. Nicht nur Verbraucherverbände hatten dies kritisiert, auch der Präsident des Bundeskartellamts nannte die Ankündigung "nicht nachvollziehbar".