Die Diskussion um Änderungen der Freifahrt-Regelungen für behinderte Menschen gehen unter anderem auf Vorschläge der Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) zurück, deren Umsetzung die Länder im Vermittlungsausschuss durchgesetzt hatten. Eine Expertenanhörung hat laut Schmidt jedoch ergeben, dass durch die Änderung der Freifahrtregelung einzelne Gruppen von Behinderten benachteiligt worden wären. Dies widerspreche dem Ziel der Regierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ministeriums-Sprecher Klaus Vater führte als Beispiel an, dass sich etwa Blinde oder Gehbehinderte in einem anderen Tarifverbund nicht ohne weiteres am Automaten eine neue Fahrkarte lösen könnten.
Der Verzicht auf die Einschränkung kostet den Bund in den Jahren 2005 und 2006 rund vier Millionen Euro. Wie hoch der Einsparverlust bei den Ländern sein wird, konnte das Bundessozialministerium nicht beziffern.
Der Deutsche Behindertenrat begrüßte Schmidts Entscheidung als "positives Signal". Die Bundesregierung zeige damit, dass sie den von ihr eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik fortsetzen wolle, sagte der Vorsitzende des Sprecherrats, Walter Hirrlinger. Zugleich sei damit den massiven Protesten der deutschen Behindertenverbände gegen die Empfehlungen des Bundesrechungshofes sowie der Regierungschef Koch und Steinbrück Rechnung getragen worden.
Bestehen bleiben sollen allerdings die geplanten neuen Abrechnungsmodalitäten. Danach sollen die Verkehrsbetriebe von Bund und Ländern nur noch die realen Kosten für Freifahrten erhalten und nicht die bisherigen Pauschalbeträge.