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Trotz gerichtlicher Erlaubnis

Deserteur-Ehrung zum 20. Juli mit Hindernissen

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Militärgegner haben am Dienstag Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer der Wehrmacht mit einer Kranzniederlegung geehrt. Die angekündigte Kundgebung von Republikanischem Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, die zeitnah zur Regierungsveranstaltung in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte Deutscher Widerstand ab 12:30 Uhr durchgeführt werden sollte, wurde jedoch nach Angaben der Veranstalter "erneut durch Polizei und Bundeswehr so behindert, dass sie faktisch unmöglich wurde". Noch am Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht der Kampagne recht gegeben und die Kundgebung erlaubt. Ein Polizei-Sprecher sagte dagegen, die Kundgebung sei nur mit 15 Personen angemeldet und nur deswegen im Sondernutzungsbereich der Bundeswehr erlaubt worden. Die Kampagne kündigte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Haupteinsatzleiter der Polizei und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an.


Die Kampagne hatte gegen die Übertragung des Hausrechts für die Straßenzüge um den Bendlerblock auf die Bundeswehr geklagt. Am Montag ergab die Anhörung vor dem Verwaltungsgericht, dass die angekündigte stille Kundgebung zu Ehren von Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern im Gebiet des Sondernutzungsbereichs der Bundeswehr durchzuführen sei. Die Vertreter der Bundeswehr, des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern sicherten zu, die Kundgebung nicht zu behindern, so die Kampagne.

Vor Ort jedoch habe die Polizei der Kundgebung nur einen deutlich entfernteren Ort zugewiesen, der zudem bereits durch Fahrzeuge und ein Zelt der Feldjäger verstellt gewesen sei. Die Kundgebung hätte dort nur versteckt und für Gäste der offiziellen Veranstaltung zum 20. Juli nicht mehr wahrnehmbar hätte stattfinden können, sagte Ulrike Gramann von der Kampagne. Nachdem der Anmelder der Kundgebung sich mit diesem Verfahren nicht einverstanden erklärt hatte, habe die Polizei "willkürlich" eine Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl auf 15 Personen verfügt. Die Polizei begründete dies damit, dass in der Anmeldung nur von 15 Personen als erwarteter Teilnehmerzahl die Rede gewesen sei, dann aber 25 bis 30 Personen anwesend gewesen seien. Gramann verwies allerdings darauf, dass die Beschränkung der Teilnehmerzahl erst erfolgt sei, als sich der Anmelder über den zugewiesenen Ort beschwert habe, "als Bestrafung". Die stille Kundgebung sei damit faktisch ausgefallen, ein alternativer Ort sei lediglich an einem noch entfernteren Platz gewährt worden. "Dieses skandalöse Vorgehen entgegen den Ergebnissen der verwaltungsgerichtlichen Anhörung zeigt das Bestreben von Bundeswehr, Polizei und Bundesinnenministerium, dem Gedenken für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer keinen Raum zu geben", kritisierte die Kampagne.

Die Kranzniederlegung für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer der Wehrmacht fand allerdings - wenn auch mit Zeitverzögerung, nach der Abreise der offiziellen Gäste - ungestört in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand statt. Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des RAV, sagte in seiner Rede: "Es ist bezeichnend, dass die Bundeswehr heute, wie jedes Jahr von kritischer Öffentlichkeit abgeschirmt, mit einem militärischen Ritual des Widerstandes gegen Hitler, der gemeinhin mit den Attentätern des 20. Juli 1944 in eins gesetzt wird, gedenkt und dabei 'die anderen Soldaten' nicht erwähnt werden."

Am Abend fand noch eine Demonstration gegen das "öffentliche" Gelöbnis der Bundeswehr statt.

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