Nach Berechnungen der AOK würde eine generelle Befreiung der Taschengeldempfänger in Heimen bei allen gesetzlichen Krankenkassen Mehrausgaben von acht bis neun Millionen Euro verursachen, wie das Blatt vermerkt. Bisher müssen alle Patienten einen Eigenanteil von bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Einnahmen leisten, chronisch Kranke ein Prozent. Für Sozialhilfeempfänger in Heimen liegt die Mindestzuzahlung bei 35 bis 40 Euro.
Unterstützung erhielt Ahrens vom Vorsitzenden des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, Eberhard Wille. Er sagte: "Es war ein Fehler, die Härtefallregelung komplett abzuschaffen." Er würde sich wünschen, "dass zumindest Taschengeldempfänger von allen Zuzahlungen befreit werden".
Der Paritätischen Wohlfahrtsverbands hatte bereits vor Monaten gefordert, Alte, Obdachlose, Behinderte und Suchtkranke von den Zuzahlungen grundsätzlich zu befreien. Da diese Menschen nur wenig Geld hätten, könnten viele sich schon jetzt - selbst bei Notfällen - nicht mehr den Gang zum Arzt leisten oder müssten auf notwendige Medikamente, Zahnersatz oder Brille verzichten.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kritisiert, man könne von Menschen in Pflegeheimen, die nur ein kleines Taschengeld bekommen, nicht erwarten, dass sie auf Anhieb fast ihr ganzes Geld für Arzneimittelzuzahlungen und Praxisgebühren ausgeben.