"Auch Produktnamen wie zum Beispiel. "Landliebe" werden oft als Marketingtrick eingesetzt, um Naturnähe zu suggerieren", kritisierte Birgit Beck, Mitarbeiterin des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und Verantwortliche für das Projekt "Green Food Claims".
"Green Food Claims", Werbebotschaften die durch Worte, Bilder oder Logos eine idyllische Natur vermitteln, verleiten oft zum Kauf. "Sie suggerieren Konsumenten gerne, Produkte würden besonders umweltverträglich oder nachhaltig hergestellt, obwohl sie sich überhaupt nicht von herkömmlichen Erzeugnissen unterscheiden", erläutert Beck. Viele Verpackungen verweisen auf einen kontrollierten Anbau. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben aber häufig unerfüllt und Überprüfungen von unabhängigen Instanzen fehlen.
Ein weiteres Beispiel sind Logos auf Thunfischdosen, die versprechen, dass beim Fang keine Delfine zu schaden kommen. Keines dieser Siegel ist anerkannt oder durch Gutachten von Experten gerechtfertigt.
Regelungen für die Werbung auf Produktverpackungen gibt es zwar, oft sind diese aber nicht gesetzlich verankert. Die ISO-Normen beispielsweise legen Regeln für umweltbezogene Werbung und irreführende Markenbezeichnungen fest. Diese Normen sind bisher aber noch ohne gesetzliche Basis und daher unverbindlich. Viele gesetzliche Bestimmungen ermöglichen Firmen einen zu großen Spielraum.
In den USA und Osteuropa werden falsche Werbebotschaften oft sogar direkt eingesetzt. Die Gesetzgebung in den USA geht im Allgemeinen sehr locker mit der Kennzeichnung von biologischen Lebensmitteln um. Die Verantwortung liegt dort zum größten Teil beim Hersteller. Besonders problematisch ist die Situation in den EU-Beitrittskandidaten-Ländern. In Rumänien gibt es beispielsweise noch keine gesetzliche Definition von biologischen Produkten. Ein im gesamten europäischen Raum gültiges EU-Bio-Gütesiegel gibt es zwar schon, eingesetzt wird es allerdings noch kaum.