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Umweltbundesamt

Flächenverbrauch ist ökologisches, finanzielles und soziales Risiko

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105 Hektar Fläche werden täglich in Deutschland neu für Siedlungen und Verkehr genutzt - vor allem im Grünen. Begünstigt wird dies auch durch staatliche Subventionen, wie die Eigenheimzulage, oder falsche Weichenstellungen im Steuersystem wie die derzeitige Grunderwerbsteuer. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es für notwendig, die staatlichen Förderungen, die die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr begünstigen, grundlegend zu reformieren. Denn: Der seit Jahren konstant hohe Flächenverbrauch frisst nicht nur wertvolle natürliche Lebensräume auf. Er wird auch immer mehr zu einem finanziellen und sozialen Risiko für Bund, Städte und Gemeinden.


Permanent werden neue Gewerbe- und Siedlungsgebiete erschlossen, deren Bedarf vielfach nicht mehr gegeben ist. Menschen und Gewerbe wandern derzeit aus den Innenstädten ab. Diese veröden, die Fixkosten für die Infrastruktur - wie etwa die Wasserversorgung - bleiben aber gleich. Die zwangsläufig steigenden Gebühren müssen immer weniger Menschen zahlen. Im Ergebnis dieser Entwicklung ist zu befürchten, dass in den Innenstädten zunehmend Problemquartiere entstehen, weil eher sozial Schwache zurückbleiben. "Der wachsende Wohnungsleerstand in den Städten führt uns vor Augen, dass wir uns umorientieren müssen. Die Innenstädte müssen lebenswerter werden", so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die Attraktivität der Zentren ließe sich durch vielfältige Maßnahmen verbessern. Dazu gehören aus Sicht des UBA: Eine Reform der Grunderwerbsteuer mit dem Ziel, den Immobilienhandel im Gebäudebestand zu entlasten und den Handel mit neuem Bauland sowie die Neuversiegelung von Boden zu verteuern. Die Eigenheimzulage und sonstige Subventionen des Bundes auf dem Wohnungsmarkt sollen überprüft und die Förderung von Neubauten (mit Ausnahme von Wohnungen für Behinderte) eingestellt werden.

Die Städtebauförderung soll gestärkt werde, mit dem Ziel, die Wohnumfeldqualität in bestehenden Siedlungen spürbar zu verbessern, und eine verstärkte Ausrichtung aller Wirtschafts- und Agrarförderprogramme auf die Ertüchtigung bestehender Siedlungen sowie die Wiedernutzung innerörtlicher Brachflächen. Eine Reform der Grundsteuer als "Flächennutzungsteuer", soll sowohl den Versiegelungsgrad der Grundstücke als auch die Art der Flächennutzung berücksichtigt. Damit entstehe ein Anreiz, Grundstücke umweltschonender zu nutzen, und es könne ein Beitrag zur Stabilisierung kommunaler Einnahmen geleistet werden. Zudem sollten innovative Instrumente, wie Obergrenzen für die künftige jährliche Siedlungsausweitung für Länder, Regionen und Gemeinden analog zur Festlegung der Emissionsrechte im Klimaschutz und ggf. der Handel mit Flächenausweisungsrechten genutzt werden.

Trotz des umfangreichen Instrumentariums der gesamträumlichen Planung wachse seit vielen Jahren die Siedlungs- und Verkehrsfläche. Die Bemühungen vieler Städte zur Innenentwicklung und zur Wiedernutzung der Brachflächen bleiben in der Bilanz wirkungslos, die Zersiedelung im Umland setzt sich fort. "Der jüngst zu beobachtende Rückgang der Flächeninanspruchnahme auf 105 Hektar pro Tag im Jahr 2002 ist konjunkturell bedingt. Deshalb ist damit zu rechnen, dass bei einer Belebung der Konjunktur auch die Flächeninanspruchnahme wieder zunehmen wird", warnt UBA-Präsident Troge.

Eines der sieben vorrangigen Handlungsfelder in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Minderung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr. Wenn der Umgang mit der Fläche nachhaltig organisiert werden soll - so die Zielsetzung der Bundesregierung -, muss die für Wohnen, Gewerbe und Verkehr neu in Anspruch genommene Fläche von 120 Hektar am Tag im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre auf 30 Hektar am Tag im Jahr 2020 verringert werden.

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