Das Gesetz lasse den Ländern viel Spielraum bei der Anwendung. "Im Moment verstärkt sich der Eindruck einer restriktiven Auslegung in vielen Bundesländern", sagte Klee. So führe die Umsetzung von Baugesetzen immer wieder zur Schließung von Sex-Betrieben, weil Prostitution in den Listen der anzusiedelnden Gewerbe gar nicht auftauche.
Als ähnlich diskriminierend erlebe der Bundesverband die Erhebung von "Tagessteuern" in Höhe von 15 bis 25 Euro für Prostituierte etwa in Stuttgart und Düsseldorf. Nachgebessert werden müsse das Gesetz in Sachen Finanzamt. Viele Huren ließen sich dort nicht als solche registrieren, "weil sie dann nachweisen müssen, wovon sie die zurückliegenden zehn Jahre gelebt haben", sagte die BSD-Chefin. Aus Angst vor erheblichen Steuernachzahlungen ließen die Frauen den Gang zum Finanzamt bleiben. "Hier muss eine Stichtagsregelung her", forderte Klee.
Positiv bewertete Klee, dass das Gesetz den Tatbestand der Sittenwidrigkeit von Prostitution abgeschafft habe. Dies gebe Prostituierten nicht nur die Möglichkeit, ihren Lohn einzufordern. Viele Huren hätten sich unter der Berufsbezeichnung "Prostituierte" krankenversichern lassen. Damit seien sie auch bei der Arbeit versichert.