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Verbraucherschutz

Discounterchips enthalten weniger Acrylamid als Markenware

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Zum vierten Mal hat die Verbraucherorganisation foodwatch in einem Reihentest die Acrylamidbelastung von Kartoffelchips ermittelt. Damit prüft foodwatch, ob die Bundesregierung mit ihrem "dynamischen Minimierungskonzept" die Industrie tatsächlich zur starken Reduktion der krebsverdächtigen Substanz in Lebensmitteln bewegt. "Nach wie vor liegen auch höher belastete Produkte in den Supermarktregalen. Die Minimierungsstrategie der Bundesregierung ist gescheitert", erklärt Matthias Wolfschmidt zu den Testergebnissen. In punkto Verbraucherinformation stellt foodwatch den Herstellern schlechte Noten aus und fordert eine produktbezogene Kennzeichnung.


Beim foodwatch-Chipstest unterscheiden sich die Belastungen verschiedener Produkte bis zum 40-fachen. NoName-Chips der Discounter haben tendenziell besser abgeschnitten als Markenprodukte. Besonders unrühmlich fällt das Ergebnis für den belgischen Biochips-Hersteller "Tra'fo" aus, dessen Produkte am höchsten belastet waren.

Telefonisch oder im Internet seien bei den Herstellern keine Belastungswerte zu erfahren und bei Discount-Produkten sei es schon schwer, überhaupt eine Telefonnummer des Herstellers herauszufinden, berichtet foodwatch. Um Verbrauchern eine Entscheidungsmöglichkeit zu geben und marktwirtschaftlichen Druck auf die Erzeuger auszuüben, fordert foodwatch eine produktbezogene Kennzeichnung. Dafür schlägt foodwatch eine Vergleichsskala vor, deren Prinzip die Verbraucher aus dem Bereich der Haushaltsgeräte bereits kennen.

Dass das Minimierungskonzept von Regierung und Herstellern nicht funktioniert, zeigt sich für foodwatch beim amtlichen "Signalwert". Für Chips liegt dieser seit Herbst 2002 unverändert bei 1.000 Mikrogramm je Kilogramm und damit zehnfach höher als das beste Produkt im Test. Nur wenn deutsche Hersteller den Signalwert überschreiten, werden sie von der Bundesregierung zur Minimierung des Problemstoffs aufgefordert. Der Signalwert orientiert sich an den zehn Prozent der am höchsten belasteten Produkte und darf nicht mit einem Grenzwert für Unbedenklichkeit verwechselt werden, denn für krebsverdächtige Substanzen gibt es keinen solchen Grenzwert.

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