DIE Internet-Zeitung
Datenschutzbeauftragte gegen Totalüberwachung

"Vorratsspeicherung aller Kommunikationsdaten ist verfassungswidrig"

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Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten die geplante pauschale Speicherung sämtlicher Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung für verfassungswidrig. Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats berät derzeit über einen Richtlinien-Vorschlag, der es ermöglichen würde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten würde die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen, kritisierten die Datenschützer.


Jede Auswertung von Internetadressen könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzenden verraten - und diese Adressen müssten nach dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss auf Vorrat gespeichert werden.

Außerdem äußerten die Datenschutzbeauftragten am Freitag "erhebliche Zweifel", ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention - dem Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz - vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe betont, dass die Vertragsstaaten auch zur Bekämpfung des Terrorismus nicht jede Maßnahme beschließen dürften, die sie für angemessen hielten. Vielmehr müsse es sich um Maßnahmen handeln, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig seien und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprächen.

"Die flächendeckende anlass-unabhängige Speicherung aller Daten über die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze schießt dagegen weit über das für die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche Maß hinaus", sagte der Brandenburgische Datenschutzbeauftragte Alexander Dix.

Der deutsche Gesetzgeber hat erst vor kurzem bei der Verabschiedung des am Samstag in Kraft tretenden neuen Telekommunikationsgesetzes die Einführung einer Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Das grundgesetzlich garantierte Fernmeldegeheimnis lässt eine Speicherung von Daten über die Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze, insbesondere auch des Internets, außer für betriebliche Zwecke nur zu, wenn ein konkreter Verdacht für eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

Die Datenschutzbeauftragten forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vorratsspeicherung von Daten über die Nutzung von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen abzulehnen.

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