Folter
"Die Folterer drohten den Inhaftierten, sie würden ihre weiblichen Verwandten vergewaltigen", sagte die Marokko-Expertin von ai, Ange-Marie Pioerron. "Einige mussten sich nackt ausziehen und wurden in schmerzhafter Position an der Decke aufgehängt." amnesty international begrüßt, dass die marokkanische Regierung einen Entwurf für ein Gesetz gegen Folter und Diskriminierung vorgelegt hat. "Doch gegen die existierende Folter in Témara unternimmt die Regierung nichts; schlimmer noch, sie leugnet die Folter rundweg", sagte Pioerron.
Die meisten der Gefolterten sind Islamisten oder des Islamismus Verdächtige, die seit 2002 verhaftet worden sind. Das vom marokkanischen Geheimdienst DST betriebene Témara-Haftzentrum ist als Folterstätte bekannt. Das Antifolterkomitee der UNO hatte Marokko im November 2003 untersucht. Der Bericht des Komitees registrierte neben positiven Veränderungen der Menschenrechtslage auch eine gestiegene Zahl von Folter- und Misshandlungsvorwürfen, die sich vornehmlich gegen den DST richteten.
Am UN-Tag des Folteropfers erinnert ai daran, dass bisher erst drei Staaten das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ratifiziert haben. Vertragsstaaten des Protokolls verpflichten sich unter anderem, auf ihrem Gebiet unangemeldete Besuche in Haftanstalten zuzulassen. Diese und andere Maßnahmen sollen Folter und Misshandlungen vorbeugen. "Deutschland muss endlich mit gutem Beispiel vorangehen und das Zusatzprotokoll alsbald unterzeichnen und ratifizieren", forderte Pioerron. "Gerade angesichts der jüngsten Foltervorfälle im Irak wäre das das richtige Zeichen."
Am 24. Jun. 2004
Flüchtlingsrat Niedersachsen: Abschiebeopfer trotz Folter weiter ohne Asyl
Asyl
Obwohl der 21-jährigen kurdische Flüchtling Ökkes TONAYDIN in Deutschland zu Unrecht als Flüchtling abgelehnt und nach seiner Abschiebung in der Türkei schwer gefoltert und misshandelt wurde, wird der junge Mann im Rahmen eines bilateralen Abkommens zwischen Österreich und Bayern, nicht nach dem Dubliner Abkommen, heute nach Österreich abgeschoben. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat befürchtet, dass Tonaydin - ähnlich wie schon der Kurde Ibrahim Toprak - im Rahmen einer Kettenabschiebung ohne ein erneutes Asylverfahren in die Türkei abgeschoben werden könnte.
Toprak wurde im Juli 1996 aus Deutschland nach Österreich überstellt und von dort sofort in die Türkei abgeschoben, ohne dass ihm die Durchführung eines Asylverfahren ermöglicht wurde. Dort wurde Toprak gefoltert und zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt. Vor diesem Hintergrund wendet sich der niedersächsische Flüchtlingsrat an den UNHCR mit der dringenden Bitte, die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wenigstens in Österreich zu gewährleisten und eine Kettenabschiebung zu verhindern.
Zugleich appellieren wir an den Bundesinnenminister, die Verantwortung für die Fehlentscheidung im Asylerstverfahren zu übernehmen und in entsprechenden Fällen die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland anzuordnen.
Tonaydin war am 5.11.1998 durch das türkische Staatssicherheitsgericht Malatya zu einer Gefängnisstrafe in Höhe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, weil er Parolen zugunsten der PKK an die Wände geschrieben haben sollte. Nach diesem Urteilsspruch wurde der junge Kurde zunächst freigelassen, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig war. Aus Angst vor weiterer Verfolgung floh Tonaydin nach Deutschland und stellte einen Asylantrag.
Das Bundesamt sowie das Verwaltungsgericht Freiburg glaubten dem Vortrag des Flüchtlings jedoch nicht und lehnten seinen Asylantrag ab. Am 27.9.2001 wurde Ökkes Tonaydin in die Türkei abgeschoben. Dort wurde der Kurde zur Anti-Terror-Abteilung in Istanbul überstellt und zwei Tage unter Folter verhört: Er wurde als PKK-Mitglied bezichtigt und aufgefordert, auszusagen, was er in Deutschland für die Organisation gemacht habe und mit wem er zusammengearbeitet habe. Dabei wurde Tonaydin u.a. nackt ausgezogen, an den Armen aufgehängt, mit Strom gefoltert und gedemütigt. Schließlich wurde ihm angedroht, dass er jahrelang inhaftiert bleibe, wenn er nicht bereit sei, als Spitzel mit den türkischen Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Die Verurteilung aus dem Jahr 1998 ist inzwischen rechtskräftig geworden.
Aus Angst vor weiterer Folter und Inhaftierung erklärte Tonaydin sich zur Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden bereit und machte eine umfassende Aussage. Daraufhin wurde er zunächst in ein Gefängnis in Istanbul gebracht. Die Polizei versprach ihm, sich für ihn einzusetzen, und erwirkte nach 26 Tagen seine Freilassung „auf Bewährung“. Tonaydin lebte bei seinen Eltern und musste von Zeit zu Zeit kleinere Aufträge für die Polizei ausführen.
Anfang des Jahres 2002 beschloss Tonaydin, erneut zu fliehen. Kürzlich gelang ihm die Flucht nach Deutschland.
Am 18.2.2002 wurde Ökkes Tonaydin bei der Einreise im Rahmen der „Schleierfahndung“ von der bayerischen Grenzpolizei festgenommen und auf Antrag der Ausländerbehörde in Bad Reichenhall inhaftiert. Inzwischen hat ihn das Amtsgericht wegen illegaler Einreise zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem die österreichische Bundespolizeidirektion einer „Rücknahme“ des Flüchtlings zugestimmt hat, soll die Zurückschiebung am 20.02. erfolgen.
Am 20. Feb. 2002
Ein türkischer Kurde soll trotz Folter erneut abgeschoben werden
Abgeschoben - gefoltert - zurückgekehrt
Der türkisch-kurdische Kriegsdienstverweigerer Mehmet S. Demir soll zum zweiten Mal aus Deutschland abgeschoben werden. Nach seinen Angaben ist er unmittelbar nach der ersten Abschiebung in der Türkei gefoltert worden. Dies wird gestützt durch zwei aussagekräftige Atteste des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge und Opfer organisierter Gewalt sowie des Universitätsklinikums in Frankfurt.
PRO ASYL und die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V. befürchten, dass Mehmet S. Demir im Fall einer Abschiebung festgenommen und erneut gefoltert werden könnte. Die beiden Organisationen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingeschaltet, mit dem Ziel, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Fall erneut prüft.
Connection e.V. und PRO ASYL kritisieren, dass Mehmet S. Demir vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge überhaupt nicht angehört worden ist, obwohl ihm in der ablehnenden Entscheidung Widersprüche in seiner schriftlichen Stellungnahme vorgeworfen werden. Zudem wurden seine Angaben zur Folter sowohl vom Bundesamt als auch von der zuständigen Richterin des Verwaltungsgerichtes Kassel ignoriert.
Den Hintergrund des Falles Demir bildet eine jahrelange Leidensgeschichte. Bereits im Jahre 1995 hatte er in Deutschland einen ersten Asylantrag gestellt und diesen u.a. damit begründet, er habe es abgelehnt, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um in der Kontraguerilla eingesetzt zu werden. Trotz exilpolitischer Aktivitäten und der Teilnahme an einer öffentlichen Kriegsdienstverweigerungsaktion vor dem türkischen Konsulat in Frankfurt wurde auch Demirs Asylfolgeantrag abgelehnt. Am 5. November 1998 wurde er abgeschoben. Nach seinen Angaben wurde er auf dem Istanbuler Flughafen verhört und schließlich zur Ableistung seines Militärdienstes gezwungen.
Nach Beendigung des Militärdienstes sei er eines Tages in Istanbul von der Polizei aufgegriffen und in einen Folterkeller gebracht worden. Auch dort habe man ihn zunächst wegen der Militärdienstverweigerung bedroht und beschimpft und schließlich gefoltert, indem man ihm Brandwunden beibrachte. Nach 5 Tagen sei er aus dem Gewahrsam freigekommen. Am 8. September 2001 gelang Mehmet S. Demir die Flucht nach Deutschland.
Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes im Asylfolgeverfahren und der Ablehnung des Eilantrages durch das VG Kassel befindet er sich nun aufgrund seiner durch die Folter erlittenen Traumatisierungen in einer psychiatrischen Klinik.
Am 03. Jun. 2002
Systematische Folter in Marokko nachgewiesen
Tag des Folteropfers
Systematische Folter, Misshandlungen, Haft ohne Kontakt zu Anwälten oder zur Familie über Monate, Todesurteile nach unfairen Verfahren - dies ist der Alltag Hunderter von Häftlingen im Témara-Haftzentrum nahe der marokkanischen Hauptstadt Rabat. Anlässlich des UN-Tags zur Unterstützung von Folteropfern (26. Juni) hat amnesty international (ai) dazu am Donnerstag einen Bericht veröffentlicht. Der Bericht belegt, wie Gefangene in Handschellen und mit verbundenen Augen verhört und geschlagen wurden.
"Die Folterer drohten den Inhaftierten, sie würden ihre weiblichen Verwandten vergewaltigen", sagte die Marokko-Expertin von ai, Ange-Marie Pioerron. "Einige mussten sich nackt ausziehen und wurden in schmerzhafter Position an der Decke aufgehängt." amnesty international begrüßt, dass die marokkanische Regierung einen Entwurf für ein Gesetz gegen Folter und Diskriminierung vorgelegt hat. "Doch gegen die existierende Folter in Témara unternimmt die Regierung nichts; schlimmer noch, sie leugnet die Folter rundweg", sagte Pioerron.
Die meisten der Gefolterten sind Islamisten oder des Islamismus Verdächtige, die seit 2002 verhaftet worden sind. Das vom marokkanischen Geheimdienst DST betriebene Témara-Haftzentrum ist als Folterstätte bekannt. Das Antifolterkomitee der UNO hatte Marokko im November 2003 untersucht. Der Bericht des Komitees registrierte neben positiven Veränderungen der Menschenrechtslage auch eine gestiegene Zahl von Folter- und Misshandlungsvorwürfen, die sich vornehmlich gegen den DST richteten.
Am UN-Tag des Folteropfers erinnert ai daran, dass bisher erst drei Staaten das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ratifiziert haben. Vertragsstaaten des Protokolls verpflichten sich unter anderem, auf ihrem Gebiet unangemeldete Besuche in Haftanstalten zuzulassen. Diese und andere Maßnahmen sollen Folter und Misshandlungen vorbeugen. "Deutschland muss endlich mit gutem Beispiel vorangehen und das Zusatzprotokoll alsbald unterzeichnen und ratifizieren", forderte Pioerron. "Gerade angesichts der jüngsten Foltervorfälle im Irak wäre das das richtige Zeichen."
Am 24. Jun. 2004
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"Mit Gewalt Wasser in Nase und Mund geleitet"
Rekruten-Misshandlung
Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne ist am 10. September die Vernehmung ehemaliger Rekruten fortgesetzt worden. Ein 23-jähriger Ex-Rekrut aus Zülpich sagte, ihm sei mit Gewalt Wasser in Nase und Mund geleitet worden. Dadurch habe er unter Atemnot gelitten. Ein 22-jähriger Informatiker aus Bottrop gab vor Gericht zu Protokoll, dass er bei einer simulierten Geiselnahme mitbekommen habe, wie der Kopf seines Kameraden an die Wand geschlagen worden sei. Dem Kameraden sei aber nichts passiert, da er einen Helm getragen habe. Ihm selbst sei Wasser in die Hose gespritzt worden, erinnerte sich der 22-Jährige.
Mehrere der neun geladenen Zeugen sagten vor dem Landgericht Münster aus, bei simulierten Geiselnahmen seien in der Kaserne zum Teil die Grenzen des Erlaubten überschritten worden. Andere Ex-Rekruten, die heutzutage als Zeitsoldaten bei der Bundeswehr tätig sind, nannten die Geiselnahmen hingegen "gelungen und wunderbar".
In dem Prozess wird insgesamt 15 ehemaligen Bundeswehrausbildern vorgeworfen, 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne mehr als 160 Rekruten misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben.
Am 10. Sep. 2007
Hose ausziehen, niederknien, kaltes Wasser, Stromstoß
Tatort Bundeswehr
Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne sind am 3. November die angeklagten Ex-Ausbilder erheblich belastet worden. Ein 22-jähriger ehemaliger Rekrut sagte am 35. Verhandlungstag vor dem Landgericht Münster: "Ich musste die Hose ausziehen, niederknien und ich wurde mit kaltem Wasser bespritzt. Dann bekam ich einen Stromstoß. Das war das Schlimmste, an das ich mich erinnere." Als er ohne Hose nass auf dem Kellerboden kniete, sei es sehr kalt gewesen. Auch habe man seine Hände so eng mit Kabelbindern gefesselt, dass sie später angeschwollen seien. Als er auf dem Boden lag, sei ein Ausbilder über seinen Rücken gelaufen.
Ein 24-jähriger Ex-Rekrut berichtete ebenfalls, dass man ihm im Verhörkeller die Hose herunter gezogen habe. "Einer verpasste mir einen Stromstoß am Bauch. Das tat zwar nicht weh, aber meine Muskeln verkrampften", sagte der Zeuge aus.
Ein damaliger Feldwebel gab zu Protokoll, dass er in der Sandgrube bei einigen Übungen zugegen war. Er habe sich später mit dem Kompaniechef in Verbindung gesetzt und ihm gesagt, dass solche Übungen kein Thema der Grundausbildung seien.
Die Staatsanwaltschaft wirft ehemaligen Bundeswehr-Ausbildern vor, im Jahr 2004 in Coesfeld vier simulierte Geiselnahmen initiiert zu haben, an denen über 160 Rekruten beteiligt gewesen sein sollen. Dabei soll es zu Übergriffen und Misshandlungen gekommen sein.
Von den insgesamt 18 Angeklagten wurde einer inzwischen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, fünf erhielten Geldstrafen, zwei wurden freigesprochen.
Am 03. Dez. 2007