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Kommunen & Parkgebühren

mobilogisch zieht Fazit zur Nutzung der "Brötchentaste" für Kurzzeitparker

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Seit Anfang des Jahres gibt das Straßenverkehrsgesetz den Kommunen freiere Hand bei der Gebührenerhebung in bewirtschafteten Parkzonen. Damit wurde dem Wunsch vieler Händler nach kostenlosem Kurzparken vor ihren Geschäften gefolgt. Bei der Umsetzung kam die so genannte "Brötchentaste" heraus. Kernpunkt sei die Möglichkeit, das Parken in bewirtschafteten Parkzonen bis zu einer halben Stunde kostenlos zu erlauben. Erkenntnise aus einem Modellversuch in Köln würden laut mobilogisch folgendes ergeben: Die Brötchentaste würde nur wenig genutzt, da bereits vorher ohne zu bezahlen kurz geparkt wurde. Nun parke man trotz der Brötchentaste weiter illegal - meist in der zweiten Reihe. Des weiteren erhöhe sich die Nutzung der Brötchentaste nur im häufig kontrollierten Gebiet. Die Einnahmen aus den Parkautomaten seien um teilweise über 30% gesunken.


Bisher musste laut Straßenverkehrsgesetz in den Bereichen mit Parkscheinautomaten ab der ersten Minute eine Gebühr erhoben werden. Mit der neuen Fassung wird es nun den Bundesländern ermöglicht, eigene Gebührenordnungen zu erlassen. Durch eine Rechtsverordnung dürfen die Länder auch ihre Kommunen emächtigen, eigene Gebührenregelungen einzuführen. Wenn das Land keine eigene Verordnung erlässt, können die Gemeinden direkt mit der Regelung des Bundes arbeiten. Mit der Brötchentaste sei die kuriose Mindestgebühr von 5 Cent je angefangener halber Stunde in den teilnehmenden Gebieten abgeschafft. Der für das kostenlose Abstellen benötigte Blanko-Parkschein soll an der Parkuhr mittels einer "Brötchentaste" abgerufen werden: Der Autofahrer parkt höchstens so lang, wie er benötigt, um sich Brötchen o.ä. besorgen kann.

Laut mobilogisch würden die meisten Bundesländer auf eigene Regelungen bei der Gebührenerhebung dennoch verzichten. Andere Möglichkeiten als die Brötchentaste würden nicht erprobt. Ganz im Gegensatz zu den allgemeinen Erwartungen hätten sich bisher noch nicht viele Gemeinden zum kostenlosen Kurzparken entschließen können. Sie würden zwischen den Forderungen der Gewerbetreibenden und dem Wissen, dass die Einnahmen aus den Parkgebühren stark sinken würden, schwanken, so mobilogisch. Und weiter: ?Logistik und Infrastruktur müssten nicht nur im gleichen Umfang weiter vorgehalten, sondern zusätzlich verstärkt werden.?

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