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Bei Verlängerund der UN-Resolution

Kriegsverbrechen könnten dauerhaft straffrei bleiben

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Auch Beteiligte an UN-Einsätzen sollen sich grundsätzlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten. Das forderen die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International (ai) und Human Rights Watch. Die Resolution 1487 des UN-Sicherheitsrats verstoße gegen internationales Recht und dürfe daher nicht erneut verlängert werden, so ai. Die Bundesregierung müsse den Entwurf daher ablehnen. UN-Diplomaten warnten, durch eine weitere Verlängerung könne ein Völkergewohnheitsrecht entstehen, das eine Straffreiheit von Kriegsverbrechen durch US-Soldaten dauerhaft zementieren würde.


"Die deutsche Regierung muss an ihrer bisherigen Unterstützung des IStGH festhalten und sich dafür einsetzen, dass die Resolution nicht zustande kommt", sagte Nils Geißler, Völkerrechtsexperte von amnesty international.

Der IStGH kann seit Juli 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden. Die Resolution 1487 nimmt Beteiligte an UN-Einsätzen für die Dauer von 12 Monaten von der Verfolgung durch den IStGH aus, sofern sie aus Nicht-Vertragsstaaten stammen. Sie wurde im Juli 2002 erstmals verabschiedet und 2003 um ein Jahr verlängert. Die Resolution kam auf Druck der USA zustande. Sie hatten für den Fall der Ablehnung damit gedroht, alle friedenserhaltenden Maßnahmen der UN mit ihrem Veto zu blockieren. "Die Resolution hat eine Art Zweiklassenjustiz geschaffen, die das System der UN-Friedenseinsätze ernsthaft beschädigen kann", sagte der ai-Völkerrechtsexperte.

Die Resolution 1487 widerspreche dem Geist des Römischen Statuts des IStGH, so Geißler. Artikel 16 des Statuts sehe zwar vor, dass der Sicherheitsrat Ermittlungen und Anklagen zurückstellen dürfe. "Das darf aber nur ausnahmsweise geschehen, etwa wenn eine Anklage laufende Friedensverhandlungen beeinträchtigen könnte", sagte Geißler. "Eine generelle Immunität soll es unter keinen Umständen geben."

Auch Human Rights Watch erklärte, den USA dürften angesichts der Misshandlungen irakischer Gefangener nicht "bei Kriegsverbrechen eine Sonderbehandlung" gewährt werden.

Die deutsche Regierung hatte bereits 2002 vor der Annahme der Resolution gewarnt und sich bei der Abstimmung im letzten Jahr gemeinsam mit Frankreich und Syrien enthalten. Enthalten sich insgesamt sieben Staaten, kommt die Resolution nicht zustande. Kandidaten für eine Enthaltung sind, neben Frankreich und Deutschland, Spanien, Brasilien, Benin und Rumänien. "Auch Großbritannien müsste sich als Mitgliedsstaat des IStGH enthalten, wird aber voraussichtlich erneut seine "Special Relationship" zu den USA pflegen", kritisierte Geißler.

Die USA drohten nach Angaben von UN-Diplomaten damit, ihre Soldaten aus allen Friedensmissionen abzuziehen, sollte der Sicherheitsrat einer Verlängerung der Straffreiheit nicht zustimmen.

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