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Mitbestimmung

Jedes dritte Bürgerbegehren in Teilen Deutschlands verboten

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In Teilen Deutschlands ist jedes dritte Bürgerbegehren wird verboten. Nach Angaben des Vereins "Mehr Demokratie" liege das an den regionalen Unterschieden in Bezug auf die Mitbestimmung. So seien zum Beispiel in Nordrhein-Westfahlen Bürgerbegehren zu bestimmten Themen wie Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Windkraft- und Mobilfunkanlagen grundsätzlich verboten. "Während die Münchner derzeit aufgrund eines Bürgerbegehrens über den Bau von Hochhäusern in der Stadt diskutieren, bleiben die Kölner Bürger bei der gleichen Frage vor der Tür", kritisierte NRW-Landesgeschäftsführer Daniel Schily.


In Bayern habe jedes dritte Bürgerbegehren solche Themen zum Inhalt, im Umkehrschluss sei in NRW also jedes dritte Bürgerbegehren verboten. "Umfangreiche Themenverbote und die hohe Abstimmungshürde machen Bürgerbegehren oft zum zahnlosen Tiger", sagte Schily.

Der Verein bedauert daher, dass SPD und Grüne erst Ende April erneut gegen einen Antrag der FDP auf Aufhebung dieser Themenverbote gestimmt haben. "Im Jahr der Kommunalwahl hätten die Volksvertreter mit einer Reform ein Zeichen des Vertrauens in ihre Wähler setzen können", erklärte Schily.

Kritikwürdig ist für Mehr Demokratie auch die Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid. Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich sei, müsse die Mehrheit hierfür gleichzeitig mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Bei 98 Abstimmungen seien an dieser Hürde 48 Begehren gescheitert. "Es kann nicht sein, dass Bürgerentscheide mit Wahlen zusammen gelegt werden müssen, damit Bürgerbegehren überhaupt eine Chance auf Erfolg haben", kritisierte Schily.

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