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Gesetz geändert

Geringere Hürden für Volksinitiativen in NRW

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Volksinitiativen in Nordrhein-Westfalen werden einfacher. Künftig können die nötigen Unterschriften frei gesammelt werden und müssen nicht mehr auf Ämtern geleistet werden. Auch wird der Landtag nach einer erfolgreichen Unterschriftensammlung zur Anhörung der Initiatoren verpflichtet. Das Parlament beschloss am Donnerstag einen von SPD und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Nachbesserung dieses vor zwei Jahren neu eingeführten Demokratie-Instruments. Die Initiative "Mehr Demokratie" begrüßte die Reform.


Der nordrhein-westfälische "Mehr Demokratie"-Landesverband hatte wiederholt das seiner Ansicht nach praxisuntaugliche Verfahren der Volksinitiative kritisiert. Um ein Anliegen mit diesem Instrument in den Landtag zu bringen, mussten sich bisher binnen acht Wochen rund 65.000 Bürger auf den Ämtern in Listen eintragen. "Dieser Aufwand stand in keinem Verhältnis zur Folgenlosigkeit einer solchen Initiative, die den Landtag zu nichts verpflichtet", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von "Mehr Demokratie". Weil Städte und Gemeinden zur Ermöglichung der Eintragung Personal abstellen und zusätzliche Öffnungszeiten anbieten mussten, seien diesen hierdurch zudem hohe Kosten entstanden.

Lediglich der Volksinitiative "Jugend braucht Zukunft" war in diesem Jahr mit einem enormen Mobilisierungsaufwand die Überwindung der hohen Amtshürde gelungen. Von November bis Januar hatten sich rund 175.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift gegen die Schließung von Jugendzentren ausgesprochen. Trotz dieser hohen Zahl konnten die Mittelkürzungen in diesem Bereich aber nicht verhindert werden.

"Mit der Reform wachsen nun die Chancen für weitere Volksinitiativen", freute sich Schily. Die Diskussion über gesellschaftspolitische Themen werde damit von den Ämtern in die Fußgängerzonen und an die Küchentische getragen. "Mehr Demokratie" hätte sich allerdings auch noch eine Senkung der Unterschriftenhürde gewünscht. Auch hätte die Volksinitiative nach Ansicht des Vereins noch mehr Gewicht bekommen können, wenn sie gleichzeitig zum Antrag auf Volksbegehren gemacht worden wäre. Auf diese Weise werde in immerhin sechs Bundesländern verfahren.

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